
Wenn Politiker das Wahlrecht wie eine Waffe schwingen: Spahns brandgefährlicher Vorstoß gegen Höcke
Es gibt Momente in der deutschen Politik, in denen man zweimal hinsehen muss, ob man tatsächlich richtig gehört hat. Der jüngste Vorstoß des Unions-Fraktionsvorsitzenden Jens Spahn gehört zweifellos dazu. Der CDU-Politiker möchte, so seine Aussage im Focus-Podcast "Machtmenschen", dem Thüringer AfD-Chef Björn Höcke schlicht das aktive und passive Wahlrecht entziehen lassen. Also das Recht, zu wählen und gewählt zu werden – das Herzstück jeder Demokratie.
Ein Verfahren "einfach mal probieren"?
Spahns Wortwahl entlarvt die ganze Leichtfertigkeit dieses Gedankenspiels. Man solle, so sinngemäß seine Einlassung, doch "einfach mal ein Verfahren machen und gucken", ob man einem "extrem Rechten" wie Höcke seine Wahlrechte abnehmen könne. Bevor man den ganz großen Wurf – gemeint sei ein Parteiverbotsverfahren – wage, könne man es eher mit einem Wahlrechtsentzug versuchen.
Man lasse sich diese Formulierung auf der Zunge zergehen. "Einfach mal probieren." So klingt es also, wenn ein führender Politiker der selbsternannten Mitte über die politischen Grundrechte eines gewählten Volksvertreters sinniert, als handele es sich um ein Experiment im Chemieunterricht.
Juristisch auf tönernen Füßen
Die entscheidende Frage lautet: Ist das überhaupt möglich? Die Antwort ist so eindeutig wie ernüchternd für Spahn. Ein Entzug des Wahlrechts wäre nur unter engsten Voraussetzungen denkbar – etwa bei Straftaten wie Landesverrat oder Wahlfälschung. Alternativ bliebe die sogenannte "Verwirkung" von Grundrechten nach Artikel 18 des Grundgesetzes.
Doch hier wird es interessant. Ein solcher Antrag müsste von der Bundesregierung, dem Bundestag oder einer Landesregierung gestellt werden. Das Bundesverfassungsgericht entschiede dann, welche Grundrechte für welche Dauer aberkannt würden. Und nun kommt der Punkt, der Spahns Vorstoß entlarvt:
Seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurden noch keiner einzigen Person die Grundrechte aberkannt. Vier Versuche in den 1960er- und 70er-Jahren scheiterten allesamt.
Die Hürden für Artikel 18 wurden von den Vätern des Grundgesetzes ganz bewusst so hoch gelegt. Warum wohl? Weil man aus bitterer historischer Erfahrung wusste, wie schnell aus dem Instrument zum Schutz der Demokratie ein Werkzeug ihrer Demontage werden kann.
Der Bumerang-Effekt der Verfassungswaffen
Wer einem politischen Gegner mit derart außergewöhnlichen Verfassungsinstrumenten zu Leibe rücken möchte, sollte sich einer simplen Wahrheit bewusst sein: Jedes Instrument, das heute gegen den einen geschmiedet wird, könnte morgen gegen einen anderen eingesetzt werden. Die Geschichte kennt genügend Beispiele dafür, wie Machthaber ihre Werkzeuge irgendwann gegen sich selbst gerichtet fanden.
Denn was Spahn hier vorschlägt, ist im Kern nichts anderes als der Versuch, einem gewählten Repräsentanten von immerhin knapp einem Drittel der deutschen Wählerschaft – und in Thüringen sogar deutlich mehr – die demokratische Existenzberechtigung abzusprechen. Nicht wegen nachgewiesener Straftaten von Gewicht, sondern letztlich wegen der "falschen" Gesinnung.
Vom Wähler zum Angeklagten
Spahn bemühte sich im Podcast um die übliche Abgrenzung. Wer für Putin unterwegs sei, für China spioniere und "extrem und radikal in der Sprache" sei, von dem grenze er sich ab – politisch, inhaltlich, menschlich. Es sei bitter, dass die AfD in Umfragen bei 27 Prozent stehe. Die Union wolle wieder stärkste Kraft werden.
Doch hier offenbart sich das eigentliche Motiv. Wenn eine ehemalige Volkspartei nicht mehr durch bessere Politik, sondern durch die juristische Ausschaltung des Konkurrenten wieder an die Spitze gelangen möchte, dann sagt das mehr über den Zustand dieser Partei aus als über den Gegner. Denn die entscheidende Frage bleibt: Warum steht die AfD überhaupt bei 27 Prozent? Vielleicht, weil Millionen Bürger sich von der etablierten Politik schlicht nicht mehr vertreten fühlen?
Ein gefährliches Signal
Bemerkenswert ist, dass Spahn mit dieser Idee nicht alleine steht. Auch der frühere SPD-Finanzminister Peer Steinbrück hatte sich bereits Mitte Juni in ähnlicher Richtung geäußert. Es scheint sich eine Denkweise breitzumachen, nach der man den unbequemen politischen Wettbewerb nicht mehr an der Wahlurne, sondern vor Gericht entscheiden möchte.
Man muss Björn Höcke weder mögen noch seine Positionen teilen, um zu erkennen, wie brandgefährlich dieser Weg ist. Wenn das Wahlrecht – dieses fundamentale Bürgerrecht – zur disponiblen Verhandlungsmasse politischer Machtkämpfe wird, dann ist ein Damm gebrochen. Ein großer Teil der Bevölkerung dürfte in einem solchen Vorgehen eine bedenkliche Erinnerung an Zeiten wecken, in denen der Staat entschied, wer als politischer Mensch überhaupt existieren durfte.
Die etablierte Politik täte gut daran, sich wieder auf ihre eigentliche Aufgabe zu besinnen: Die Bürger durch überzeugende Argumente und gute Politik zu gewinnen, anstatt den Wettbewerb durch juristische Winkelzüge auszuhebeln. Denn Vertrauen in Demokratie und Rechtsstaat gewinnt man nicht zurück, indem man beide gleichzeitig zur Disposition stellt.
Was bleibt: Werte, die keiner aberkennen kann
In Zeiten, in denen selbst grundlegende Bürgerrechte zum Spielball politischer Interessen zu werden drohen, wächst das Bedürfnis nach Beständigkeit und echter Unabhängigkeit. Vertrauen in politische Institutionen lässt sich per Federstrich zerstören – die Substanz physischer Edelmetalle wie Gold und Silber hingegen entzieht sich jedem politischen Zugriff. Wer sein Vermögen unabhängig von staatlicher Willkür und den Launen wechselnder Machthaber sichern möchte, findet in Sachwerten seit Jahrtausenden einen verlässlichen Anker. Als sinnvolle Beimischung zu einem breit gestreuten Portfolio bewahren sie ihren Wert dort, wo Versprechen und Papierwerte bröckeln.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Meinung unserer Redaktion wieder und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Er ersetzt insbesondere keine individuelle rechtliche Bewertung der geschilderten verfassungsrechtlichen Sachverhalte. Für Anlageentscheidungen ist jeder Leser selbst verantwortlich; eine eigenständige und sorgfältige Recherche sowie gegebenenfalls die Konsultation eines fachkundigen Beraters werden ausdrücklich empfohlen.

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