
Wulff will AfD-Verbote: Altbundespräsident greift zum Härtesten

Zwei Wochen vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt meldet sich Christian Wulff zu Wort – und zwar mit einer Forderung, die es in sich hat. Der frühere Bundespräsident (CDU) befürwortet Anträge auf ein Verbot einzelner AfD-Landesverbände. Gesagt hat er das dem Magazin Evangelische Perspektiven der braunschweigischen Landeskirche mit Sitz in Wolfenbüttel.
Die Partei teile Menschen in „angeblich richtige und weniger richtige Deutsche“ ein, so Wulff in dem Interview. Er berufe sich dabei auf ein Gutachten der Nichtregierungsorganisation „Gesellschaft für Freiheitsrechte“, das für ein Verbotsverfahren gegen die AfD plädiert.
Ein Gutachten als Türöffner?
Aus Sicht des 67-Jährigen liefere das Papier alle Voraussetzungen für ein erfolgreiches Verbot der Landesverbände in Thüringen und Brandenburg. Und weiter: „Und das hätte sicher auch Auswirkungen auf die gesamte AfD.“
Das Gutachten war Ende Juni 2026 nach eigenen Angaben der Organisation vorgestellt worden – ein Konvolut von rund 1.500 Seiten, das die Verfassungswidrigkeit der Partei belegen soll. Juristen streiten allerdings, ob einzelne Landesverbände überhaupt verboten werden können. Fachmedien verweisen darauf, dass Grundgesetz und Bundesverfassungsgerichtsgesetz vom Verbot einer „Partei“ sprechen, nicht von Teilgliederungen.
43 Prozent – und die Nervosität steigt
Der zeitliche Kontext ist bemerkenswert. Am 6. September wird in Sachsen-Anhalt gewählt. Eine am 12. August veröffentlichte Erhebung des Instituts Pollytics sieht die AfD bei 43 Prozent, die CDU bei 23 Prozent. Eine INSA-Umfrage vom 10. August kommt auf 42 zu 22 Prozent. Die bisherige Koalition aus CDU, SPD und FDP hätte damit keine Mehrheit mehr.
Wulff forderte eine „ganz differenzierte“ Auseinandersetzung mit der Partei – und zugleich die Begründung, warum man mit ihr weder zusammenarbeiten könne noch dürfe. Eine AfD-Regierung, die auf Wissenschaft, Forschung und Kultur einwirke, würde nach seiner Einschätzung dazu führen, dass Sachsen-Anhalt „wirtschaftlich und rechtsstaatlich extrem zurückfallen würde“.
„Diktatur der Mehrheiten“
Der AfD warf Wulff vor, ihr Programm richte sich gegen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und bekämpfe Vielfalt. Es gehe darin einseitig um eine „Diktatur der Mehrheiten“ statt um Minderheitenschutz. Schon beim Kirchentag 2025 in Hannover hatte er erklärt, sowohl bestimmte Strömungen in Amerika als auch die AfD gehörten „zu Wasser, zu Land, zu Luft“ – argumentativ – bekämpft.
Bemerkenswert bleibt die Wortwahl: Ausgerechnet der Mehrheitswille der Wähler wird hier begrifflich in die Nähe einer Diktatur gerückt. Für viele Bürger dürfte sich die Frage stellen, ob man politische Konkurrenz vor Gericht oder an der Wahlurne schlägt. Kritiker der Verbotsdebatte warnen seit Langem, ein gescheitertes Verfahren würde die Partei nur stärken – und ein erfolgreiches Millionen Wähler heimatlos machen.
Was das für Anleger bedeutet
Politische Unsicherheit ist kein Randthema für den Geldbeutel. Wenn in einem Bundesland Verbotsdebatten, Blockadeszenarien und mögliche Minderheitsregierungen zusammentreffen, wächst die Planungsunsicherheit für Unternehmen und Investoren. In solchen Phasen zeigt sich der Wert von Sachwerten: Physische Edelmetalle wie Gold und Silber sind unabhängig von Koalitionsarithmetik und Parteitagsbeschlüssen – als Beimischung in einem breit gestreuten Vermögen ein bewährter Stabilitätsanker.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Er gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Jeder Leser ist für seine Anlageentscheidungen selbst verantwortlich und sollte eigenständig recherchieren.

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