
500 Ausreisepflichtige: Wie Köln Abschiebungen ausbremste

Ein Angebot des Landes, eine Absage der Stadt – und rund 500 vollziehbar ausreisepflichtige Personen, die in Köln blieben. Der Vorgang aus dem Jahr 2024 ist inzwischen bundesweit ein Politikum. Und die Landesregierung in Düsseldorf räumt ein: Sie weiß nicht einmal, wie oft Kommunen solche Hilfsangebote ausgeschlagen haben.
Der Vorgang: Papiere angeboten, Angebot abgelehnt
Medienberichten zufolge hatte die Zentrale Ausländerbehörde in Coesfeld der Stadt Köln 2024 angeboten, für etwa 500 vollziehbar Ausreisepflichtige Passersatzpapiere zu beschaffen. Ohne solche Dokumente läuft praktisch keine Rückführung – sie sind der Schlüssel zur Abschiebung.
Die Kölner Ausländerbehörde lehnte ab. Zur Begründung hieß es, es gehe um Menschen, „die seit langer Zeit geduldet sind“. Man wolle sie stattdessen mit Sozialpädagogen dabei unterstützen, eine dauerhafte Bleibeperspektive und eine Aufenthaltserlaubnis zu erreichen.
Auf der Liste sollen dem Bericht zufolge auch Angehörige einer Familie gestanden haben, die jüngst durch eine gewaltsame Auseinandersetzung mit Messerstichen und Schüssen aufgefallen war.
Das Ministerium: „Dazu liegen hier keine Informationen vor“
Auf Nachfrage teilte das grün geführte NRW-Integrationsministerium mit, Listen mit Ausreisepflichtigen seien ausschließlich 2024 an die Zentralen Ausländerbehörden in Coesfeld und Unna gegangen – zuständig für Passersatzpapiere von Irakern beziehungsweise von Menschen aus den Westbalkanstaaten.
Der Grund für die Aktion klingt entlarvend nüchtern: Die Anmeldungen für Sammelcharter in den Westbalkan seien zurückgegangen, obwohl die Zahl der Ausreisepflichtigen weiterhin hoch gewesen sei. Wie viele Kommunen das Angebot ablehnten? Das Ministerium erklärte lediglich, dazu lägen keine Informationen vor.
Nach weiteren Medienberichten war Köln keineswegs allein adressiert: Die Coesfelder Behörde soll über 70 Kommunen Unterstützung angeboten haben, es sei um rund 2.350 Personen gegangen.
Kubicki: „verfassungswidrige Verwaltungspraxis“
Der Fall zieht politisch Kreise. FDP-Chef Wolfgang Kubicki kritisierte, es sei ein bundesweit zu beobachtendes Phänomen, dass Länder und Kommunen eigene Migrationspolitik betrieben – durch Abschiebestopps oder die symbolische Erklärung zum „sicheren Hafen“.
„Dadurch hat sich eine völlig inakzeptable, verfassungswidrige Verwaltungspraxis breitgemacht.“
Detlef Sief, Obmann der Unionsfraktion im Innenausschuss des Bundestages, forderte eine schnellstmögliche Prüfung, am besten durch externe Kräfte. Bereits jetzt sei erkennbar, dass bundesgesetzliche Vorgaben in eklatanter Weise missachtet würden; Bund und Länder müssten über eine stärkere Zentralisierung von Rückführungen nachdenken.
Kölns Oberbürgermeister Torsten Burmester (SPD) hat eine Prüfung angeordnet. Wegen der Vielzahl der Fälle werde diese Zeit brauchen, hieß es aus dem Rathaus. Politisch verantwortlich war 2024 allerdings noch seine Vorgängerin, die parteilose Henriette Reker.
Warum das mehr ist als eine Kölner Randnotiz
Nach offiziellen Zahlen waren Mitte 2026 rund 259.000 Menschen in Deutschland ausreisepflichtig, die große Mehrheit mit Duldung. 2025 wurden 22.787 Personen abgeschoben. Rechtsstaat auf dem Papier, Ermessensspielraum in der Praxis.
Aus Sicht unserer Redaktion offenbart der Vorgang ein Grundproblem: Wenn geltendes Bundesrecht in den Amtsstuben einzelner Städte faktisch neu verhandelt wird, verliert der Staat das, was ihn zusammenhält – Verlässlichkeit. Für viele Bürger ist genau das der Kern des Vertrauensverlusts in die Migrationspolitik.
Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar.

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