
ARD-Talkshow als Tribunal: Miosga lädt linke Aktivistin ein – Ulmens Anwalt bleibt draußen
Was sich am vergangenen Wochenende rund um die ARD-Talkshow „Caren Miosga" abspielte, dürfte selbst hartgesottene Kritiker des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Erstaunen versetzt haben. In einer bemerkenswerten Wendung wurde die Gästeliste der Sendung kurzfristig erweitert – allerdings nicht etwa um einen Vertreter der Gegenseite, sondern um eine weitere Stimme aus dem linken Aktivismus-Spektrum. Ein Vorgang, der fundamentale Fragen zur Ausgewogenheit des gebührenfinanzierten Fernsehens aufwirft.
Die Chronologie einer fragwürdigen Entscheidung
Der Hintergrund ist schnell erzählt: Die Sendung sollte sich unter dem Titel „Digitale Gewalt – wie können Frauen besser geschützt werden?" mit digitalen Übergriffen gegen Frauen befassen. Ursprünglich waren als Gäste Collien Fernandes, Bundesjustizministerin Stefanie Hubig von der SPD sowie der Journalist Ronen Steinke vorgesehen. Eine Runde, die bereits in ihrer Zusammensetzung kaum Raum für kontroverse Perspektiven ließ.
Dann meldete sich Christian Schertz, der renommierte Medienanwalt von Christian Ulmen, und bat um Teilnahme an der Sendung. Seine Begründung war nachvollziehbar: In einem laufenden Ermittlungsverfahren komme aus seiner Sicht nur eine Seite öffentlich zu Wort. Die Antwort der Redaktion? Die Runde stehe bereits fest. Eine Absage, kurz und bündig.
Doch dann geschah etwas Bemerkenswertes. Dieselbe Redaktion, die Schertz mit dem Verweis auf eine feststehende Gästeliste abgewiesen hatte, erweiterte eben jene Liste – und zwar um die Aktivistin Theresia Crone. Eine angehende Juristin, die laut NDR selbst Betroffene von digitaler Gewalt sei und deren Fall als bislang einzig bekannter in Deutschland gelte, bei dem es im Kontext der Verbreitung von sexualisierten Deepfakes überhaupt zu einem Strafurteil gekommen sei.
Ein „Fernsehgericht" auf Kosten der Gebührenzahler?
Anwalt Schertz fand deutliche Worte für dieses Vorgehen. Gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung sprach er von einem „Fernsehgericht" und bezeichnete die Konstellation als „eklatant rechtsstaatswidrig". Man muss kein Jurist sein, um die Brisanz dieser Situation zu erfassen: Während ein Ermittlungsverfahren läuft, wird im öffentlich-rechtlichen Fernsehen eine Sendung zusammengestellt, in der ausschließlich eine Seite Gehör findet. Der Anwalt der Gegenseite wird abgewiesen, eine Aktivistin hingegen kurzfristig eingeladen.
Wie passt das zusammen? Die Antwort ist so einfach wie ernüchternd: Es passt überhaupt nicht zusammen – zumindest nicht mit den Grundsätzen eines fairen, ausgewogenen Journalismus, zu dem der öffentlich-rechtliche Rundfunk laut Rundfunkstaatsvertrag verpflichtet wäre. Was hier stattfindet, gleicht eher einer Inszenierung mit feststehendem Ergebnis als einer ergebnisoffenen Diskussion.
Die Erosion journalistischer Standards
Dieser Vorfall reiht sich nahtlos ein in eine besorgniserregende Entwicklung beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Immer häufiger entsteht der Eindruck, dass Talkshows nicht mehr dem Austausch verschiedener Perspektiven dienen, sondern der Bestätigung einer bereits feststehenden Haltung. Die Gästeauswahl folgt dabei einem Muster, das weniger an journalistische Sorgfalt erinnert als an die Besetzung eines Theaterstücks, bei dem das Drehbuch längst geschrieben ist.
Rund 8,5 Milliarden Euro fließen jährlich in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk – finanziert durch den Rundfunkbeitrag, den jeder Haushalt in Deutschland entrichten muss, ob er will oder nicht. Dafür dürften die Bürger eigentlich erwarten, dass grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien wie die Unschuldsvermutung und das Recht auf Gehör beider Seiten gewahrt werden. Stattdessen erleben sie eine Sendung, die nach Ansicht vieler Beobachter eher einem Tribunal als einer Talkshow gleicht.
Die Kritik wächst – nicht nur in den sozialen Medien
Bereits vor der Ausstrahlung war die Kritik in den sozialen Medien laut geworden. Und sie kam keineswegs nur aus einer politischen Ecke. Die Frage, ob es mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar sei, während eines laufenden Ermittlungsverfahrens eine derart einseitig besetzte Sendung auszustrahlen, treibt Menschen quer durch das politische Spektrum um. Denn heute mag es Christian Ulmen treffen – morgen kann es jeden anderen treffen.
Es ist bezeichnend für den Zustand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland, dass solche Vorgänge kaum noch jemanden überraschen. Die Selbstverständlichkeit, mit der hier journalistische Grundprinzipien über Bord geworfen werden, ist erschreckend. Wer sich noch an die Zeiten erinnert, als der ÖRR tatsächlich als Garant für ausgewogene Berichterstattung galt, der reibt sich angesichts solcher Sendungen verwundert die Augen.
Die Causa Miosga ist dabei mehr als nur ein einzelner Vorfall. Sie ist symptomatisch für ein System, das sich zunehmend von seinem eigentlichen Auftrag entfernt hat. Ein System, das von den Bürgern zwangsfinanziert wird und ihnen dafür nicht einmal mehr die Grundlagen fairer Berichterstattung liefert. Ob das Bundesverfassungsgericht, das in der Vergangenheit stets die Hand schützend über den Rundfunkbeitrag gehalten hat, angesichts solcher Entwicklungen irgendwann umdenken wird, bleibt abzuwarten. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt – beim deutschen Gebührenzahler allerdings schon seit geraumer Zeit.
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