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23.10.2025
11:53 Uhr

Bremer Schuldenchaos: Verfassungsgericht stoppt rot-grüne Kreditorgien

Ein Paukenschlag aus Bremen erschüttert die deutsche Finanzpolitik: Der Staatsgerichtshof der Hansestadt hat die milliardenschweren Notkredite der rot-grün-roten Landesregierung für die Jahre 2023 und 2024 als verfassungswidrig verworfen. Die oppositionelle CDU hatte geklagt – und Recht bekommen. Ein Urteil, das weit über die Grenzen des kleinsten Bundeslandes hinaus Signalwirkung entfalten dürfte.

Was war geschehen? Der Bremer Senat hatte sich in den vergangenen Jahren großzügig aus dem Notkredit-Topf bedient. Die Begründung: Corona-Pandemie, Ukraine-Krieg, Energiekrise und – man höre und staune – die Klimakrise. Alles „außergewöhnliche Notsituationen", die es rechtfertigen würden, die in der Landesverfassung verankerte Schuldenbremse zu umgehen. Doch genau hier setzte das Gericht den Rotstift an.

Klimakrise als Freifahrtschein für neue Schulden?

Besonders pikant: Das Gericht erkannte tatsächlich erstmals an, dass die Klimakrise eine „außergewöhnliche Notsituation" darstellen könne. Der menschengemachte Klimawandel habe sich zu einer „akuten Klimakrise" entwickelt, die aufgrund sogenannter Kipppunkte ein sofortiges staatliches Handeln erfordere. Ein gefährlicher Präzedenzfall, der Tür und Tor für weitere Schuldenexzesse öffnen könnte – ganz im Sinne der grünen Klimaideologie.

Doch selbst diese großzügige Auslegung half dem Bremer Senat nicht. Die Richter monierten, dass die Landesregierung nicht ausreichend begründet habe, inwiefern und in welchem Umfang diese Notsituationen die Finanzen Bremens tatsächlich beeinträchtigten. Noch gravierender: Es fehlte eine klare Darlegung, wofür genau die aufgenommenen Kredite verwendet werden sollten.

Strukturdefizite mit Notkrediten kaschiert

Die Beispiele, die das Gericht anführte, sprechen Bände: Gelder aus den Notkrediten flossen in den öffentlichen Nahverkehr und einen Klinikverbund. Maßnahmen also, die weniger mit akuten Krisen zu tun haben, als vielmehr mit jahrelang verschleppten Strukturproblemen. Hier offenbart sich das eigentliche Problem: Unter dem Deckmantel von Notlagen wurden offenbar strukturelle Defizite kaschiert – ein Vorgehen, das man getrost als Etikettenschwindel bezeichnen darf.

Das einstimmige Urteil des Staatsgerichtshofs ist ein schallende Ohrfeige für die rot-grün-rote Koalition in Bremen. Es zeigt einmal mehr, wie leichtfertig linke Regierungen mit dem Geld der Steuerzahler umgehen. Die Schuldenbremse, einst als Schutzwall gegen ausufernde Staatsschulden gedacht, wird von findigen Politikern immer wieder umgangen – mal mit mehr, mal mit weniger kreativen Begründungen.

Ein Warnsignal für Berlin

Das Bremer Urteil sollte auch in Berlin aufhorchen lassen. Die neue Große Koalition unter Friedrich Merz hat bereits ein 500 Milliarden Euro schweres Sondervermögen für Infrastruktur angekündigt – trotz Merz' vollmundiger Versprechen, keine neuen Schulden zu machen. Die Klimaneutralität bis 2045 wurde sogar im Grundgesetz verankert, was Generationen von Steuerzahlern zur Kasse bitten wird.

Immerhin: Rückabwicklungspflichten für bereits ausgegebene Gelder ergeben sich aus dem Urteil nicht. Die Bremer Steuerzahler bleiben also auf den Schulden sitzen. Ein schwacher Trost angesichts der Tatsache, dass hier jahrelang am Parlament und an der Verfassung vorbei gewirtschaftet wurde.

Das Urteil aus Bremen zeigt: Die Schuldenbremse mag ihre Schwächen haben, aber sie ist ein wichtiges Instrument, um die Ausgabenwut der Politik zu zügeln. Dass ausgerechnet die CDU hier als Hüterin der fiskalischen Vernunft auftritt, während sie auf Bundesebene selbst milliardenschwere Sondervermögen plant, ist eine Ironie der Geschichte. Doch das schmälert nicht die Bedeutung dieses Urteils: Es ist ein wichtiger Sieg für die Rechtsstaatlichkeit und ein Dämpfer für all jene, die glauben, mit dem Verweis auf irgendeine Krise ließe sich jede Schuldenorgie rechtfertigen.

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