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24.07.2025
11:00 Uhr

Bundesverfassungsgericht winkt ab: Staatliche Neutralität gilt nicht mehr für die AfD

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde der AfD Rheinland-Pfalz gegen diffamierende Äußerungen der ehemaligen Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) nicht zur Entscheidung angenommen. Die Karlsruher Richter erklärten die Beschwerde für unzulässig - ein Urteil, das die fortschreitende Erosion rechtsstaatlicher Prinzipien in Deutschland offenbart.

Wenn der Staat zur Partei wird

Der Fall zeigt exemplarisch, wie weit sich Deutschland bereits von fundamentalen demokratischen Grundsätzen entfernt hat. Dreyer hatte auf offiziellen Regierungskanälen die AfD als "rechtsextreme Verfassungsfeinde" verunglimpft und ihr unterstellt, sie plane "die Vertreibung und Deportation von Millionen Menschen aus rassistischen Motiven". Solche Aussagen wären in einem funktionierenden Rechtsstaat ein klarer Verstoß gegen das Neutralitätsgebot - doch die deutschen Gerichte sehen das offenbar anders.

Besonders brisant: Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hatte bereits im April 2025 eingeräumt, dass Dreyers Äußerungen tatsächlich nicht mit dem staatlichen Neutralitätsgebot vereinbar seien. Doch im gleichen Atemzug rechtfertigten die Richter diesen Rechtsbruch als notwendig "zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung". Man muss sich diese Logik auf der Zunge zergehen lassen: Zum Schutz der Demokratie dürfe der Staat seine eigenen Regeln brechen und politische Gegner diffamieren.

Die Maske fällt

Das Bundesverfassungsgericht versteckte sich hinter formaljuristischen Spitzfindigkeiten. Die AfD hätte den falschen Rechtsweg gewählt, hieß es. Politische Parteien könnten sich mit einer Verfassungsbeschwerde nur auf Rechte berufen, "die ihnen unabhängig von ihrem verfassungsrechtlichen Status wie jedermann zustehen". Für die Gleichberechtigung im politischen Wettbewerb sei allein der Organstreit zulässig - den die AfD bereits erfolglos beschritten hatte.

Diese Argumentation offenbart die ganze Perfidie des Systems: Man schickt die AfD von Pontius zu Pilatus, verweigert ihr auf allen Ebenen Rechtsschutz und erklärt dann achselzuckend, man sei eben nicht zuständig. Das Bundesverfassungsgericht betonte sogar explizit, es sei keine "Superrevisionsinstanz" über die Landesverfassungsgerichte. Doch wenn selbst das höchste deutsche Gericht wegschaut, wenn fundamentale Prinzipien des Rechtsstaats mit Füßen getreten werden - wer soll dann noch für Gerechtigkeit sorgen?

Der Staat als Wahrheitsministerium

Was hier geschieht, erinnert fatal an George Orwells "1984". Der Staat maßt sich an zu definieren, was wahr ist und was nicht. Er darf lügen, verleumden und hetzen - solange es nur gegen die "Richtigen" geht. Die Behauptung, die AfD plane Massendeportationen aus rassistischen Motiven, ist eine infame Lüge, die durch ständige Wiederholung nicht wahrer wird. Doch in der schönen neuen Welt der "wehrhaften Demokratie" scheint alles erlaubt, was dem politischen Gegner schadet.

Diese Entwicklung sollte jeden aufrechten Demokraten alarmieren. Wenn der Staat seine Neutralitätspflicht aufgibt und sich offen auf eine Seite schlägt, wenn Gerichte politische Urteile fällen statt Recht zu sprechen, dann ist die Demokratie in akuter Gefahr. Die politische Gleichschaltung aller staatlichen Institutionen gab es in Deutschland bereits zweimal - die Parallelen werden immer offensichtlicher.

Ein Präzedenzfall mit Folgen

Es ist das erste Mal, dass ein deutsches Verfassungsgericht derartige Äußerungen durch eine amtierende Ministerpräsidentin nachträglich für zulässig erklärt. Dieser Präzedenzfall öffnet Tür und Tor für weitere staatliche Übergriffe. Wenn Regierungsmitglieder ungestraft die Opposition diffamieren dürfen, wo endet das? Welche Grenze gilt noch, wenn selbst offensichtliche Lügen und Verleumdungen als "Schutz der Demokratie" durchgehen?

Die Bürger dieses Landes müssen sich fragen: Leben wir noch in einem Rechtsstaat oder bereits in einem System, das seine eigenen Regeln beliebig beugt, wenn es politisch opportun erscheint? Die Antwort des Bundesverfassungsgerichts lässt wenig Raum für Optimismus. Der Staat ist nicht mehr neutral - und er will es offenbar auch gar nicht mehr sein.

Zeit für Widerstand?

Artikel 20 des Grundgesetzes garantiert allen Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Angesichts der systematischen Aushöhlung rechtsstaatlicher Prinzipien stellt sich die Frage, wann dieser Punkt erreicht ist. Wenn Gerichte nicht mehr Recht sprechen, sondern Politik machen, wenn der Staat seine Neutralität aufgibt und zur Partei wird - was bleibt dann noch vom demokratischen Rechtsstaat?

Die Ostdeutschen gingen 1989 für Freiheit und Demokratie auf die Straße. Sie wollten einen Rechtsstaat, in dem alle Bürger gleich behandelt werden. Was sie bekommen haben, ist ein System, das seine eigenen Prinzipien verrät, sobald es gegen die "falschen" Parteien geht. Die roten Roben in Karlsruhe haben einmal mehr bewiesen, dass sie nicht der Gerechtigkeit, sondern der politischen Opportunität dienen.

Deutschland braucht dringend eine politische Wende. Es braucht Politiker, die wieder für Deutschland regieren statt gegen Deutschland. Die aktuelle Entwicklung zeigt überdeutlich: Die Masken fallen, der Staat zeigt sein wahres Gesicht. Es liegt an den Bürgern, diesem Treiben Einhalt zu gebieten - bevor es zu spät ist.

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