Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
200.000
Kunden
Sicherer
Versand
Kettner Edelmetalle
14.04.2026
05:21 Uhr

Das große Hütchenspiel: Merz feiert sich für die Abwehr einer Steuer, die er selbst einführt

Das große Hütchenspiel: Merz feiert sich für die Abwehr einer Steuer, die er selbst einführt

Man muss Friedrich Merz eines lassen: Der Mann beherrscht die Kunst der politischen Taschenspielerei wie kaum ein Zweiter. Während der Bundeskanzler im CDU-Bundesvorstand triumphierend verkündet, eine „planlose Übergewinnsteuer" erfolgreich abgewehrt zu haben, liest sich das Beschlusspapier seiner eigenen Koalition wie die Blaupause für exakt jene Maßnahme. Willkommen im Berliner Spiegelkabinett, wo Worte das Gegenteil dessen bedeuten, was sie sagen.

Die Übergewinnsteuer, die keine sein soll

Was ist geschehen? Die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD hat sich auf ein Maßnahmenpaket geeinigt, das unter anderem die hohen Spritpreise adressieren soll. Im Beschlusspapier heißt es unmissverständlich, man begrüße die Ankündigung der Europäischen Kommission, „analog zum EU-Energiekrisenbeitrag 2022" Maßnahmen gegenüber der Mineralölwirtschaft zu prüfen. Wer sich an den EU-Energiekrisenbeitrag erinnert, dem dürfte ein kalter Schauer über den Rücken laufen. Denn dieses Instrument war nichts anderes als eine lupenreine Übergewinnsteuer auf europäischer Ebene – beschlossen im Herbst 2022 unter dem Eindruck der durch den Ukraine-Krieg explodierten Energiepreise.

Der damalige Mechanismus war denkbar einfach: Überstieg der Jahresgewinn eines Unternehmens den Durchschnitt der Vorjahre um mehr als 20 Prozent, wurde eine Strafsteuer fällig. Ein solches Instrument nun erneut zu „begrüßen" und gleichzeitig zu behaupten, man habe die Übergewinnsteuer verhindert – das ist politische Akrobatik auf höchstem Niveau. Oder schlicht dreist.

Doppelte Belastung durch die Hintertür

Doch damit nicht genug. Die Koalition erklärt in ihrem Beschluss auch noch, die geplanten steuerlichen Entlastungen für die Bürger gegenfinanzieren zu wollen – und zwar durch „kartellrechtliche oder steuerrechtlich abgesicherte Maßnahmen gegenüber den Mineralölwirtschaftsunternehmen". Man beachte die geschliffene Formulierung: Das Wort „Übergewinnsteuer" fällt nicht. Stattdessen spricht man von „steuerrechtlich abgesicherten Maßnahmen". Das ist ungefähr so, als würde man einen Hund nicht mehr Hund nennen, sondern „vierbeiniges Haustier mit Bellkompetenz" – und dann behaupten, man habe keine Hunde im Haus.

Für die betroffenen Mineralölkonzerne bedeutet das eine doppelte Belastung: Auf europäischer Ebene droht eine Neuauflage des Energiekrisenbeitrags, und auf nationaler Ebene sollen sie zusätzlich die Zeche für die Spritsteuersenkung zahlen. Ob über das Kartellrecht oder über eine neue Steuer – am Ende wird abgeschöpft, was der Staat als „zu viel" erachtet.

Wer zahlt am Ende wirklich?

Die entscheidende Frage, die sich jeder Autofahrer an der Zapfsäule stellen sollte, lautet: Wer wird diese Kosten letztlich tragen? Die Mineralölkonzerne sind keine karitativen Einrichtungen. Sie werden die zusätzlichen Belastungen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit an die Verbraucher weitergeben. Die versprochene Entlastung bei der Energiesteuer – ohnehin auf lächerliche zwei Monate befristet – könnte sich so als reines Nullsummenspiel entpuppen. Oder schlimmer noch: als versteckte Steuererhöhung mit neuem Etikett.

Besonders pikant ist dabei, dass der Staat selbst prächtig an den hohen Spritpreisen verdient. Die Mehrwertsteuer wird prozentual berechnet – je höher der Preis, desto höher die Einnahmen. Allein durch die kriegsbedingt gestiegenen Benzinpreise dürften dem Fiskus Hunderte Millionen Euro an zusätzlichen Mehrwertsteuereinnahmen zugeflossen sein. Von einer Rückgabe dieser „Übergewinne" des Staates an die Bürger ist freilich nirgends die Rede.

Die Kunst der semantischen Verschleierung

Friedrich Merz hat in den vergangenen Wochen ein bemerkenswertes rhetorisches Kunststück vollbracht. Er äußerte sich wiederholt kritisch zur Übergewinnsteuer – ließ dabei aber stets eine sprachliche Hintertür offen. Mal war es die „planlose" Übergewinnsteuer, die er ablehnte, mal die „pauschale". Die Botschaft zwischen den Zeilen war stets dieselbe: Nicht die Übergewinnsteuer an sich ist das Problem, sondern nur ihre ungeordnete Variante. Eine sauber geplante, hübsch verpackte Gewinnabschöpfung hingegen – die geht offenbar in Ordnung.

Dieses Muster kennt man von diesem Kanzler mittlerweile zur Genüge. Vor der Wahl versprach er, keine neuen Schulden zu machen. Dann kam das 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen – das natürlich keine Schulden sind, sondern „Investitionen in die Zukunft". Nun also die Übergewinnsteuer, die keine Übergewinnsteuer ist, sondern eine „steuerrechtlich abgesicherte Maßnahme". George Orwell hätte seine helle Freude an dieser Regierung.

Sparen? Nicht mit dieser Koalition

Was bei all dem Steuertheater besonders bitter aufstößt: Die Bundesregierung macht unmissverständlich klar, dass sie nicht bereit ist, die Entlastungen durch eigene Einsparungen zu finanzieren. Statt den aufgeblähten Staatsapparat zu verschlanken, statt die ausufernden Sozialausgaben zu überprüfen, statt die milliardenschweren Subventionen für ideologische Lieblingsprojekte zu kürzen, greift man lieber in die Taschen der Unternehmen. Und damit letztlich in die Taschen der Bürger.

Das ist symptomatisch für eine Politik, die den Staat als unantastbar betrachtet und jedes Problem mit neuen Steuern und Abgaben zu lösen versucht. Deutschland hat kein Einnahmenproblem – die Steuereinnahmen erreichen Jahr für Jahr neue Rekordwerte. Deutschland hat ein massives Ausgabenproblem. Doch diese unbequeme Wahrheit auszusprechen, dazu fehlt offenbar auch dem vermeintlich wirtschaftsfreundlichen Friedrich Merz der Mut.

Ein fatales Signal für den Wirtschaftsstandort

Die Einführung einer wie auch immer getarnten Übergewinnsteuer sendet ein verheerendes Signal an den ohnehin angeschlagenen Wirtschaftsstandort Deutschland. Wenn der Staat sich anmaßt, zu definieren, ab welcher Höhe ein Gewinn „zu hoch" ist, und diesen dann abschöpft, untergräbt er das fundamentale Prinzip der Marktwirtschaft. Heute trifft es die Mineralölkonzerne. Morgen vielleicht die Pharmaindustrie. Übermorgen den Mittelstand. Die Geschichte lehrt: Einmal eingeführte Steuern werden selten wieder abgeschafft – aber häufig ausgeweitet.

In Zeiten, in denen Unternehmen ohnehin unter einer erdrückenden Steuerlast, überbordender Bürokratie und den höchsten Energiepreisen Europas ächzen, ist eine solche Maßnahme Gift für jede Investitionsbereitschaft. Wer als Unternehmer nicht mehr kalkulieren kann, weil der Staat jederzeit nach Lust und Laune Gewinne abschöpfen darf, der wird seine Investitionen anderswo tätigen. Die Abwanderung der deutschen Industrie dürfte sich damit weiter beschleunigen.

Für den Bürger, der sein hart erarbeitetes Vermögen vor der schleichenden Entwertung durch Inflation und immer neue staatliche Zugriffe schützen möchte, bleibt die Erkenntnis: Physische Edelmetalle wie Gold und Silber bieten nach wie vor einen bewährten Schutzschild gegen die Unwägbarkeiten einer Politik, die das Wort „Entlastung" offenbar nur als Synonym für „Umverteilung" kennt. Als Beimischung in einem breit gestreuten Portfolio können sie einen wichtigen Beitrag zur langfristigen Vermögenssicherung leisten – unabhängig davon, welche neuen Steuern sich die Berliner Hütchenspieler als nächstes einfallen lassen.

Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Anlageberatung dar. Jede Anlageentscheidung sollte auf Basis eigener Recherche und gegebenenfalls nach Rücksprache mit einem qualifizierten Finanzberater getroffen werden. Für Verluste, die aus Anlageentscheidungen resultieren, die auf Grundlage dieses Artikels getroffen werden, übernehmen wir keinerlei Haftung.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“

Willst du Teil unserer Erfolgsstory sein?

Werde jetzt Teil vom #TeamGold

Offene Stellen