
Dobrindts Cyber-Kriegspläne: Zwischen digitaler Selbstverteidigung und verfassungsrechtlichem Minenfeld
Die Ankündigung von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), künftig mit aktiver Gegenwehr auf Cyberangriffe reagieren zu wollen, hat eine heftige Debatte ausgelöst. Während die Große Koalition den Vorstoß unterstützt, hagelt es aus der Opposition scharfe Kritik. Die Frage, die sich stellt: Braucht Deutschland endlich digitale Zähne oder öffnet Dobrindt hier eine gefährliche Büchse der Pandora?
Der digitale Gegenangriff als neue Doktrin
„Im Moment leiten wir Cyberangriffe nur um und wehren diese damit ab. Das reicht aus meiner Sicht nicht mehr aus", erklärte Dobrindt auf einer Veranstaltung der „Welt". Seine Vision klingt martialisch: Server und Software von Angreifern sollen künftig nicht nur abgewehrt, sondern aktiv „gestört und zerstört" werden können – auch wenn sich diese im Ausland befinden. Ein Paradigmenwechsel, der Deutschland vom digitalen Sandsack zum schlagkräftigen Boxer machen soll.
Die Realität zeigt, dass diese Überlegungen längst überfällig sind. Während russische Hackergruppen, chinesische Staatsakteure und nordkoreanische Cyberkriminelle munter deutsche Infrastruktur attackieren, duckt sich die Bundesrepublik bisher weg wie ein geprügelter Hund. Die Anzahl der Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen hat sich in den letzten Jahren vervielfacht – ein Trend, der sich mit der zunehmenden geopolitischen Spannung noch verschärfen dürfte.
Koalition applaudiert, Opposition warnt
Günter Krings, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, springt seinem Parteifreund bei: „Deutschland darf kein wehrloses Ziel für feindliche Akteure bleiben." Auch der SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler verweist auf den Koalitionsvertrag, der bereits den Ausbau der Cyberabwehr-Fähigkeiten vorsehe. Die Große Koalition scheint geschlossen hinter dem Vorhaben zu stehen – ein seltenes Bild der Einigkeit in Zeiten, in denen die Regierung Merz sonst eher durch interne Querelen auffällt.
Doch aus den Oppositionsreihen weht ein eisiger Wind. Konstantin von Notz von den Grünen ätzt, Dobrindt habe sich bisher „kaum um das Thema hybride Bedrohungen gekümmert" und sei stattdessen mit seiner „vermeintlichen Migrationswende" beschäftigt gewesen. Ein Seitenhieb, der sitzt – tatsächlich war der CSU-Mann in den vergangenen Monaten vor allem mit markigen Sprüchen zur Asylpolitik aufgefallen.
Verfassungsrechtliche Tretminen
Clara Bünger von der Linken bringt die juristischen Bedenken auf den Punkt: „Der Bund kann ohne Grundgesetzänderung keine eigenen Abwehrbefugnisse schaffen, und digitale Gegenschläge gegen Server im Ausland würden die Souveränität anderer Staaten verletzen." Tatsächlich bewegt sich Dobrindt hier auf dünnem Eis. Das Völkerrecht kennt zwar das Recht auf Selbstverteidigung, doch die Übertragung auf den Cyberraum ist juristisches Neuland.
Die Gefahr von Kollateralschäden ist immens. Was, wenn bei einem digitalen Gegenschlag versehentlich zivile Infrastruktur in Mitleidenschaft gezogen wird? Was, wenn sich herausstellt, dass der vermeintliche Angreifer-Server nur ein gekapertes System eines unbeteiligten Dritten war? Die technische Komplexität macht eine eindeutige Attribution oft nahezu unmöglich – ein Problem, das im konventionellen Kriegsrecht so nicht existiert.
Deutschland zwischen digitaler Naivität und Eskalationsgefahr
Die deutsche Cybersicherheitspolitik krankt seit Jahren an einem fundamentalen Widerspruch: Einerseits ist das Land als Hightech-Standort und Industrienation ein bevorzugtes Ziel für Cyberangriffe, andererseits hinkt die digitale Verteidigungsfähigkeit hoffnungslos hinterher. Während China und Russland längst offensive Cyberkapazitäten aufgebaut haben, diskutiert man hierzulande noch über Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern.
Dobrindts Vorstoß könnte endlich Bewegung in die festgefahrene Debatte bringen. Allerdings besteht die Gefahr, dass aus berechtigter Selbstverteidigung eine unkontrollierbare Eskalationsspirale wird. Cyberkriegsführung kennt keine klaren Fronten, keine Uniformen und keine Genfer Konvention. Ein digitaler Präventivschlag könnte schnell als Aggression missverstanden werden und zu einem verheerenden Gegenschlag führen.
Die Gretchenfrage der digitalen Souveränität
Letztendlich offenbart die Debatte ein grundsätzliches Problem: Deutschland hat es versäumt, rechtzeitig digitale Souveränität aufzubauen. Stattdessen verlässt man sich auf amerikanische Cloud-Dienste, chinesische Hardware und Software aus aller Welt. Wer aber technologisch abhängig ist, kann sich nur schwer verteidigen.
Die Ironie der Geschichte: Während Dobrindt nun martialische Töne anschlägt, fehlen die grundlegenden Voraussetzungen für eine effektive Cyberabwehr. Es mangelt an qualifiziertem Personal, an eigener kritischer Infrastruktur und vor allem an einem kohärenten Gesamtkonzept. Statt erst das Fundament zu legen, will man gleich das Dach bauen – typisch für die deutsche Politik der letzten Jahre.
Ob Dobrindts Pläne mehr sind als heiße Luft, wird sich zeigen müssen. Fest steht: Die Bedrohung durch Cyberangriffe ist real und wächst täglich. Deutschland kann es sich nicht länger leisten, digital wehrlos zu bleiben. Doch der Weg zur digitalen Wehrhaftigkeit führt nicht über martialische Ankündigungen, sondern über solide Hausaufgaben – von der Stärkung der eigenen IT-Infrastruktur bis zur Schaffung klarer rechtlicher Rahmenbedingungen. Alles andere wäre fahrlässig und gefährlich zugleich.
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