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18.09.2026
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Hundeführerschein-Zwang: SPD will NRW zur Prüfung schicken

Hundeführerschein-Zwang: SPD will NRW zur Prüfung schicken
Symbolbild: KI-generiert

Erst die Fernsehshow, dann der Gesetzesantrag: Die SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag fordert einen verpflichtenden Sachkundenachweis für alle künftigen Hundehalter. Fraktionschef Jochen Ott stellte die Initiative am 15. September gemeinsam mit dem Hundetrainer Martin Rütter vor. Am 21. September befasste sich der Landtag in einer Sachverständigenanhörung mit dem Antrag.

Vom Bühnenerlebnis zum Behördenakt

Den Anstoß gab laut Medienberichten ein privater Abend: Ott habe eine Show Rütters besucht, aus dem anschließenden Austausch sei die Idee entstanden. Geplant ist ein zweitägiger Wochenendkurs für jeden, der sich neu einen Hund anschafft.

Vermittelt werden sollen Grundlagen zu Ernährung, Verhalten, Kosten, seriösen Züchtern und illegalem Welpenhandel. Kostenpunkt: 100 bis 150 Euro. Durchführen sollen die Schulungen die Tierheime, die auch die Einnahmen erhalten. Ott spricht von einer Win-Win-Situation, weil sich so die Finanzierung der Heime verbessern lasse.

Ein Häkchen, das eine Verwaltung gebiert

Den bürokratischen Aufwand hält der SPD-Fraktionsvorsitzende für überschaubar. Es sei

„nur ein Häckchen mehr, wenn der Hund bei der Kommune angemeldet werden muss.“

Aus Sicht unserer Redaktion ist das erstaunlich optimistisch. Denn wer prüft die Prüfstellen? Wer schreibt den Lehrplan, führt das Register, gleicht Hundesteuerdaten mit Chipnummern ab, regelt Umzüge, Erbschaften, Pflegestellen? Wer entscheidet, ob die Ehefrau den Hund ausführen darf, wenn nur der Ehemann geschult wurde? Erfahrungsgemäß wächst aus einem Häkchen schnell ein Apparat aus Anerkennungsbehörde, Prüfungsordnung, Gebührenstelle und Bußgeldkatalog.

In der Landtagsanhörung warnte eine juristische Stellungnahme laut dem vorliegenden Bericht ausdrücklich vor zusätzlichen Lasten für die kommunalen Ordnungsämter, fehlenden Kapazitäten und mehrjährigen Vorlaufzeiten – dazu kämen erhebliche verfassungs-, abgaben- und ordnungsrechtliche Fragen.

Niemand weiß, ob das alte Instrument wirkt

Bemerkenswert: In NRW gibt es längst ein abgestuftes Hunderecht. Sachkunde muss bereits nachweisen, wer einen sogenannten Listenhund oder einen „20/40-Hund“ hält – mindestens 20 Kilogramm schwer oder 40 Zentimeter Widerristhöhe. Das gilt als Gefahrenabwehr.

Doch selbst eine wohlwollende Stellungnahme musste dem Bericht zufolge einräumen, dass eine veröffentlichte wissenschaftliche Evaluation dieser bestehenden Nachweise bislang fehlt. Man weiß also nicht, ob das vorhandene Instrument überhaupt etwas bringt – ausgerollt werden soll es trotzdem auf Millionen Halter.

Der Anständige bekommt eine Akte

Rütter, dessen Hundeschulen selbst „Hundeführerscheine“ mit Theorie- und Praxisprüfung anbieten, unterstützt den Vorstoß und hält den bestehenden Test für zu lasch. Den Verdacht der Eigennützigkeit weist er zurück – schulen sollen ja die gemeinnützigen Tierheime. Kritiker verweisen darauf, dass diese schon heute überfüllt und personell dünn besetzt seien; externe Referenten wären wohl unvermeidlich.

Seine Einschätzung, Deutschland sei „weit weg von kompetenten Hundehaltern“, erklärt Millionen Herrchen und Frauchen zu Nachhilfefällen. Hinzu kommt der praktische Einwand: Der gesetzestreue Käufer sitzt am Wochenende im Seminar – der illegale Welpenhändler verkauft weiter gegen Bargeld auf dem Autobahnparkplatz.

Eigenverantwortung statt Vorabgenehmigung

Hier geht es um mehr als Hunde. Ein freiheitlicher Staat verfolgt Tierquäler und illegale Händler, statt friedliche Bürger vorsorglich zu registrieren. Ott hofft auf parteiübergreifende Zustimmung – die SPD ist in Düsseldorf Opposition und bräuchte Stimmen aus dem Regierungslager.

Für viele Bürger ist die Botschaft dennoch klar: Erst Nachweis, dann Handeln. So wird aus dem mündigen Bürger ein Antragsteller. Angesichts maroder Brücken, Wirtschaftsflaute und überlasteter Ämter dürfte es drängendere Baustellen geben.

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