
Öffentlich-rechtlicher Moderator stempelt CDU-Politiker wegen harmloser Bemerkung zum „Täter"
Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Ein ARD-Moderator, finanziert durch Zwangsgebühren der Bürger, erklärt einen Unionspolitiker öffentlich zum „männlichen Täter" – weil dieser vor sieben Jahren in einem Interview die „rehbraunen Augen" einer Schülerin erwähnte. Willkommen im Deutschland des Jahres 2026, wo ein Kompliment schwerer wiegt als echte Verbrechen.
Die Chronologie einer absurden Kampagne
Der Hintergrund ist schnell erzählt. Im Vorfeld der Landtagswahl in Baden-Württemberg hatte die Grünen-Bundestagsabgeordnete Zoe Mayer knapp zwei Wochen vor dem Urnengang ein Video aus dem Jahr 2018 veröffentlicht. Darin sprach der damals 29-jährige CDU-Politiker Manuel Hagel über einen Schulbesuch und erwähnte dabei eine Schülerin mit „rehbraunen Augen". Was folgte, war ein Sturm der Entrüstung – zumindest in jenen Kreisen, die in jedem männlichen Blick bereits einen Übergriff wittern. Sexismusvorwürfe prasselten auf Hagel ein, die Union sprach von einer gezielten „Schmutzkampagne" der Grünen.
Dass das Video ausgerechnet kurz vor der Wahl hochgespült wurde, dürfte kaum ein Zufall gewesen sein. Politisches Kalkül in seiner reinsten Form – und offenbar erfolgreich. Die CDU, die in den Umfragen noch wenige Wochen zuvor vor den Grünen lag, unterlag am Wahltag bei den Zweitstimmen knapp.
Restles fragwürdige Einordnung
Nun hat sich Georg Restle, bekannt als Moderator des ARD-Magazins „Monitor" und selbsternannter Verfechter eines „werteorientierten Journalismus", in die Debatte eingeschaltet. Auf der Plattform X teilte er einen Spiegel-Beitrag zur Causa und kommentierte mit einer Formulierung, die an Dreistigkeit kaum zu überbieten ist. Hagel sei ein „männlicher Täter", der nun zum Opfer stilisiert werde. Die Kampagne gegen den CDU-Mann tat er mit einem lapidaren „‚Mist' hin oder her" ab. Das sei „eigentlich (fast) immer" so – und genau darin bestehe die „schmutzige Politik".
Man halte kurz inne und lasse sich diese Logik durch den Kopf gehen: Ein Mann erwähnt die Augenfarbe einer Schülerin – und wird sieben Jahre später von einem öffentlich-rechtlich alimentierten Journalisten als „Täter" gebrandmarkt. Welche Tat genau soll hier begangen worden sein? Welchen Paragraphen des Strafgesetzbuches hat Hagel verletzt? Die Antwort ist so simpel wie ernüchternd: keinen einzigen.
Doppelmoral in Reinkultur
Besonders pikant wird die Angelegenheit, wenn man den Blick auf die tatsächlichen Bedrohungen richtet, denen junge Mädchen und Frauen in Deutschland tagtäglich ausgesetzt sind. Messerangriffe, sexuelle Übergriffe, Gruppenvergewaltigungen – die Kriminalitätsstatistiken sprechen eine erschreckend deutliche Sprache. Doch ausgerechnet bei diesen realen Gefahren übt sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk regelmäßig in vornehmer Zurückhaltung, insbesondere wenn es um die Benennung der Täterherkunft geht. Dass ein harmloses Kompliment aus dem Jahr 2018 hingegen zum nationalen Skandal aufgeblasen wird, offenbart eine Doppelmoral, die ihresgleichen sucht.
Die zunehmende Kriminalität in Deutschland, die steigende Zahl von Messerattacken und Übergriffen – all das ist nach Überzeugung eines Großteils der Bevölkerung auf eine verfehlte Politik zurückzuführen, die über Jahre hinweg die Sicherheit der eigenen Bürger sträflich vernachlässigt hat. Doch statt diese drängenden Probleme zu adressieren, beschäftigt sich ein zwangsgebührenfinanzierter Moderator lieber damit, einen Politiker wegen einer sieben Jahre alten Bemerkung über Augenfarben an den Pranger zu stellen.
Auch Grünen-Politikerin springt auf den Zug auf
Restle steht mit seiner Einschätzung nicht allein. Die Münchner Stadträtin Julia Probst erklärte auf X, Hagel habe die „Schmutzkampagne" gegen sich selbst losgetreten. Er sei „der einzige Schuldige in der Causa". Eine bemerkenswerte Täter-Opfer-Umkehr: Nicht diejenigen, die ein Jahre altes Video gezielt als Wahlkampfwaffe einsetzten, tragen die Verantwortung – sondern derjenige, der einst ein Kompliment machte.
Immerhin wurde die Aktion parteiübergreifend kritisiert. Selbst der grüne Wahlsieger Cem Özdemir distanzierte sich öffentlich von der Veröffentlichung des Videos. Auch der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer fand deutliche Worte der Kritik. Allerdings darf man sich fragen, wie glaubwürdig Özdemirs Distanzierung tatsächlich ist – schließlich soll er noch zwei Tage vor der Veröffentlichung gemeinsam mit Zoe Mayer Wahlkampf in Karlsruhe gemacht haben. Dass er von nichts gewusst haben will, erscheint zumindest fragwürdig.
Ein Symptom des Verfalls
Der Fall Hagel ist mehr als eine Randnotiz aus dem baden-württembergischen Wahlkampf. Er ist symptomatisch für einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der sich längst von seinem Informationsauftrag verabschiedet hat und stattdessen als verlängerter Arm einer bestimmten politischen Agenda fungiert. Wenn ein ARD-Moderator einen Politiker wegen einer harmlosen Bemerkung öffentlich zum „Täter" erklärt, dann ist das keine Berichterstattung mehr – das ist politische Kampfführung auf Kosten der Gebührenzahler.
Man erinnere sich: Auch der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger wurde einst kurz vor einer Wahl mit einem Flugblatt aus seiner Schulzeit konfrontiert, das nicht einmal von ihm stammte. Das Muster ist stets dasselbe – kurz vor Wahlen werden konservative Politiker mit längst vergangenen Vorfällen torpediert, während die wirklich drängenden Probleme dieses Landes ungelöst bleiben. Die Frage, die sich jeder Bürger stellen sollte, lautet: Wollen wir wirklich weiterhin 18,36 Euro im Monat für einen Rundfunk bezahlen, der sich als moralische Instanz aufspielt, während er gleichzeitig elementare journalistische Standards mit Füßen tritt?

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