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10.08.2026
12:42 Uhr
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Polizei gegen gewählte Regierung? GdP-Vize denkt das Undenkbare

Polizei gegen gewählte Regierung? GdP-Vize denkt das Undenkbare
Symbolbild: KI-generiert

Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Sven Hüber, hat in der hauseigenen Gewerkschaftszeitschrift ein brisantes Gedankenspiel entwickelt. Es geht um die Frage, was passiert, wenn die AfD nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September Regierungsverantwortung übernimmt – womöglich sogar das Innenministerium. Hüber denkt das Szenario laut dem Beitrag bis zum „inneren Notstand“ durch.

Vom Diensteid zum Wahlverbot?

Ausgangspunkt seiner Überlegungen ist der Diensteid der Beamten. Hüber schreibt:

„Wer seinen geleisteten Eid ernst nimmt, kann gar nicht anders: No-Go mit der AfD! Polizisten können kraft ihres abgelegten Eides keine verfassungsfeindliche Partei wählen, diese unterstützen, oder dort mitmachen!“

An anderer Stelle heißt es, wer trotzdem „heimlich verklemmte Sympathien“ hege, habe im Polizeiberuf nichts verloren. Ein Gewerkschaftsfunktionär erklärt damit faktisch, wen seine Mitglieder in der Wahlkabine nicht ankreuzen dürfen. Das Wahlgeheimnis, das auch für Polizisten gilt, kommt in dieser Argumentation nicht vor.

Artikel 91 – die schärfste Waffe des Grundgesetzes

Sollte die AfD ein Innenministerium übernehmen, sei die Erinnerung an die Remonstrationspflicht „das erste Mittel der Wahl“, so Hüber. Gemeint ist die beamtenrechtliche Pflicht, Bedenken gegen rechtswidrige Anordnungen auf dem Dienstweg vorzubringen – ein Alltagsinstrument, kein Kampfmittel.

Doch dabei bleibt es nicht. Würden Vertreter einer als verfassungsfeindlich eingestuften Partei Bundesrecht nicht mehr umsetzen, könne dies laut Hüber zu einer Situation des „inneren Notstandes“ führen. Für diesen Extremfall sieht Artikel 91 Grundgesetz unter hohen Hürden Eingriffe des Bundes vor.

Konkret schreibt er, die Bereitschaftspolizeien müssten stark und vorbereitet genug sein, um auf Weisung des Bundesinnenministers gemeinsam mit der Bundespolizei auch in einem anderen Bundesland „mit polizeilichen Mitteln die verfassungsmäßige Ordnung wiederherstellen zu können“. Seine Frage: „Sind wir auf das Verfassungsszenario des ‚inneren Notstandes‘ vorbereitet?“

Was hat die Innenministerkonferenz beraten?

Besonders bemerkenswert ist ein weiterer Satz: Die Innenministerkonferenz habe sich in den vergangenen Wochen mehrfach mit dem Szenario einer „Machtergreifung“ einer extremistischen Partei auch in einem Innenressort befasst. Welche Sitzungen gemeint sind, welche Szenarien dort durchgespielt wurden und ob Artikel 91 überhaupt Thema war – dazu findet sich im Beitrag nichts.

Hüber zieht zudem eine Parallele zum 23. März 1933 und zum Ermächtigungsgesetz. Seine Pointe: Auch das sei „demokratisch legitimiert“ vom Wähler gewesen.

Ein Land, in dem 42 Prozent unter Verdacht stehen

Der politische Hintergrund ist explosiv. In der jüngsten INSA-Umfrage für die BILD von Anfang August kommt die AfD in Sachsen-Anhalt auf 42 Prozent, die CDU auf 22 Prozent. Auch Infratest dimap sah die Partei Ende Juli bei 41 Prozent. Spitzenkandidat ist Ulrich Siegmund.

Aus Sicht unserer Redaktion sollte eine Debatte über Polizeieinsätze gegen eine noch gar nicht gewählte Landesregierung mit äußerster Zurückhaltung geführt werden. Über Parteiverbote entscheidet in Deutschland allein das Bundesverfassungsgericht – nicht eine Gewerkschaft, nicht ein Ministerium. Wer Wählerentscheidungen präventiv zum Sicherheitsproblem erklärt, riskiert genau jenes Vertrauen, von dem der Rechtsstaat lebt.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar.

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