
Reformstaatsvertrag: Ein Wendepunkt für den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk?
Bis Freitagabend beraten die Ministerpräsidenten über einen Reformstaatsvertrag, der den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) drastisch einschränken könnte. ARD, ZDF und Co. sind nicht nur kostspielig, sondern greifen mit ihren Angeboten unerlaubterweise in den freien Pressemarkt ein. Das soll sich jetzt ändern.
Ein Entwurf mit weitreichenden Konsequenzen
Die Bundesländer haben Ende September einen 112-seitigen Entwurf für einen Reformstaatsvertrag präsentiert, der einschneidende Veränderungen vorsieht. Besonders im Fokus stehen die Verschlankung der Sender und eine transparentere Finanzierung. Diese Maßnahmen könnten die Rundfunkgebühren senken und den Aufgabenbereich von ARD, ZDF und Co. durch konkrete Zuschreibungen genau festlegen.
Die Kritik der öffentlich-rechtlichen Sender
Nachdem der konkrete Entwurf veröffentlicht wurde, zeigten sich ARD und ZDF schockiert und als Opfer einer solchen Novellierung. Auf Instagram fragten die Tagesschau und ZDFheute in Beiträgen, die mit einem schwarzen Zensurblock verdeckt waren: „Was ist hier los?“
Im Fokus steht der dritte Abschnitt des Medienstaatsvertrags, der die Zuständigkeiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks regeln soll. Unter Paragraph 30 finden sich die genauen Regulierungen für Telemedien, die Online-Angebote der Rundfunkanstalten. „Die eigenen Portale sowie Telemedien auf Drittplattformen dürfen jeweils nicht presseähnlich sein. Sie sind im Schwerpunkt mittels Bewegtbild oder Ton zu gestalten“, soll es dort jetzt heißen.
Die Rückkehr zu audiovisuellen Inhalten
Der Reformstaatsvertrag sieht vor, dass die Internetangebote „weniger Text und mehr Video“ anbieten müssten und erst über ein Thema berichten dürften, wenn dieses von den Rundfunkangeboten, also Fernsehen oder Radio, behandelt wurde. Diese Regelung ist jedoch nicht neu, sondern bereits im aktuellen Vertrag verankert. Dennoch verstoßen Tagesschau und Co. momentan gegen den Medienstaatsvertrag, indem sie überwiegend Textbeiträge auf Plattformen wie Instagram veröffentlichen.
Reduktion und Konsolidierung der Sender
Die Länder möchten auch die „Reduktion der Anzahl digitaler Spartenkanäle“, den „Abbau von Mehrfachstrukturen“ sowie die „Nutzung der Möglichkeiten der Flexibilisierung“ festlegen. Kulturkanäle wie 3sat und arte sollen nach Möglichkeit zusammengeführt werden, wobei ersterer in arte integriert werden soll. Zudem sollen tagesschau24, Phoenix, ARD-alpha und ZDFinfo in maximal zwei Angebote zusammengefasst werden.
Ein klarer Auftrag zur Sparsamkeit
In Paragraph 35 des Entwurfs wird die Kostensteuerung bestimmt: „Bei Aufstellung und Ausführung ihres Haushaltsplans haben die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.“ Ein klarer Auftrag an die Sender zu sparen.
Ein Mittelweg für die Zukunft
Der Reformstaatsvertrag könnte eine Verschlankung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bezwecken – weniger Mitarbeiter, weniger Formate, geringere Rundfunkgebühren. Damit würden vor allem SPD und CDU, die derzeit jeweils sieben Ministerpräsidenten stellen, der AfD zuvorkommen. Diese hatte angekündigt, nach den Landtagswahlen den Medienstaatsvertrag zu kündigen, wenn sie in Regierungsposition kommt.
Der Entwurf sieht vor, den Nutzer und dessen Bedürfnisse stärker in den Mittelpunkt zu rücken. ARD, ZDF und Deutschlandradio sollen „interaktive Kommunikation mit den Nutzern“ anbieten „sowie verstetigte Möglichkeiten der Partizipation“. Ein „Gesellschaftsdialog“ sollte angestrebt werden, sodass auch die Bedürfnisse derjenigen berücksichtigt werden, die das Angebot nicht nutzen.
Bis Freitagabend soll die Novellierung des Medienstaatsvertrags auf der Ministerpräsidentenkonferenz in Leipzig thematisiert werden. Anschließend könnte der Entwurf den Länderparlamenten zur Vorunterrichtung vorgelegt, von den Ministerpräsidenten unterzeichnet und anschließend von den Landtagen ratifiziert werden. Bereits im Sommer 2025 könnte der Reformstaatsvertrag dann in Kraft treten.

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