
Streit um den Acht-Stunden-Tag: Kanzler Merz will das Gesetz aufbohren

Zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften tobt ein Machtkampf über die deutsche Arbeitszeit. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger verlangt eine wöchentliche Höchstarbeitszeit statt des starren Acht-Stunden-Tages. Der DGB warnt vor einem „Rückfall ins 19. Jahrhundert". Bundeskanzler Friedrich Merz erwartet im Herbst einen Gesetzentwurf aus dem Haus von Arbeitsministerin Bärbel Bas.
Ein Gesetz aus der Zeit von Telex und Wählscheibe
Das deutsche Arbeitszeitgesetz deckelt die tägliche Arbeitszeit grundsätzlich bei acht Stunden. Zehn Stunden sind erlaubt – aber nur, wenn binnen sechs Monaten ein Ausgleich erfolgt. Brüssel geht anders vor: Die europäische Arbeitszeitrichtlinie kennt eine Wochenhöchstarbeitszeit von 48 Stunden.
Genau dort setzt Dulger an. Diesen Spielraum nutzten praktisch alle EU-Staaten – nur Deutschland eben nicht, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Und er wurde noch deutlicher:
„Das Arbeitszeitgesetz stammt aus der Ära von Telex und Wählscheibe."
Wer heute im Homeoffice sitzt, mit Kunden in Asien telefoniert oder Projekte über Zeitzonen hinweg steuert, dürfte sich bei diesem Satz wiedererkennen. Die Arbeitswelt hat sich in dreißig Jahren radikal verändert – das Regelwerk kaum.
Belgien und Italien als Gegenbeweis?
Dulger führte einen bemerkenswerten Vergleich ins Feld: Wäre eine wöchentliche Höchstarbeitszeit tatsächlich so gefährlich, müssten Arbeitnehmer in Belgien und Italien reihenweise krank im Bett liegen. Tatsächlich seien die Krankheitsquoten dort sogar niedriger als in Deutschland. Nach seiner Darstellung befürworte selbst eine Mehrheit der Gewerkschaftsmitglieder eine Wochenregelung.
Diese Behauptung wollte der DGB nicht stehen lassen. Der stellvertretende Vorsitzende Stefan Körzell erklärte, richtig sei vielmehr, dass die Mehrheit der Beschäftigten keine überlangen Arbeitszeiten wolle. Es gehe den Arbeitgebern schlicht um eine Ausweitung der zulässigen Arbeitszeit.
DGB: „Wer den Acht-Stunden-Tag angreift, spielt mit dem Feuer"
Körzell sprach von einer Rückkehr zum „Herr-im-Hause-Prinzip" – Geschäftsführer sollten wieder allein anordnen können, wie lange gearbeitet wird. Im schlimmsten Fall könnten Beschäftigte in Betrieben ohne Tarifbindung zu bis zu 13 Stunden täglich verpflichtet werden. Das Unfallrisiko steige jenseits der achten Stunde exponentiell, viele Belegschaften seien schon heute erschöpft.
Sein Argument: Tarifverträge böten längst reichlich Flexibilität, etwa bei Schichtmodellen. Wo kein Tarifvertrag existiere, sei der gesetzliche Acht-Stunden-Tag oft das entscheidende Schutzinstrument.
Koalition vertagt – und der Konflikt schwelt weiter
Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu ermöglichen. Mitte Juni wurde ein erster Entwurf aus dem Arbeitsministerium bekannt: Der Acht-Stunden-Tag blieb im Kern bestehen, lediglich Ausnahmen sollten ausgeweitet werden. Wirtschaftsverbände liefen dagegen Sturm, das Ministerium erklärte, es handle sich um ein frühes, nicht abgestimmtes Papier.
Anfang Juli einigte sich der Koalitionsausschuss auf ein Wirtschaftspaket – die Arbeitszeitreform wurde dabei kurzerhand vertagt. Aus Sicht unserer Redaktion ein Muster, das man aus dieser Koalition kennt: Große Ankündigungen, dann der Rückzug ins Ungefähre, sobald es unbequem wird.
Ob im Herbst tatsächlich ein Gesetzentwurf kommt, ist offen. Eines aber ist sicher: Dieser Streit dürfte zu den härtesten sozialpolitischen Konflikten der kommenden Monate werden – in einem Land, dessen Industrie ohnehin unter Energiekosten, Bürokratie und Trumps Zöllen leidet.
Dieser Beitrag stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Einordnungen entsprechen der Meinung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen. Für individuelle arbeitsrechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an fachkundige Beratung.

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