
Transparenz-Urteil: Auswärtiges Amt muss geheime Lageberichte offenlegen
Ein bemerkenswertes Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin könnte die Informationspolitik deutscher Behörden grundlegend verändern. Das Auswärtige Amt wurde dazu verurteilt, seine als Verschlusssache eingestuften Lageberichte zu Iran und Nigeria vollständig ungeschwärzt herauszugeben. Was wie ein bürokratischer Verwaltungsakt klingt, offenbart bei genauerer Betrachtung ein erschreckendes Bild über den Umgang unserer Regierung mit Transparenz und Öffentlichkeit.
Der Kampf um Informationsfreiheit
Eine mutige Referentin der Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl wagte es, gegen die Geheimniskrämerei des Auswärtigen Amtes vorzugehen. Unterstützt von der Internetplattform "FragDenStaat" pochte sie auf das Informationsfreiheitsgesetz – ein Gesetz, das eigentlich dazu da sein sollte, Bürgern Zugang zu staatlichen Informationen zu gewähren. Doch wie so oft in diesem Land scheint auch dieses Recht nur auf dem Papier zu existieren.
Die Klägerin forderte nichts Geringeres als eine öffentliche Auseinandersetzung mit den Inhalten der Berichte über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in den betreffenden Ländern. Ein legitimes Anliegen, möchte man meinen, in einer Demokratie, die sich Transparenz auf die Fahnen geschrieben hat.
Fadenscheinige Begründungen entlarvt
Das Auswärtige Amt versuchte seine Schwärzungspraxis mit den üblichen Floskeln zu rechtfertigen: Gefährdung der Beziehungen zu anderen Staaten, Bedrohung der inneren und äußeren Sicherheit. Doch das Gericht ließ sich von dieser Nebelkerzen-Taktik nicht beeindrucken. Die Richter stellten fest, dass ein Großteil der Quellen für die Berichte ohnehin aus öffentlich zugänglichen Informationen stamme – aus vergleichbaren Berichten anderer Staaten oder internationaler Organisationen.
Besonders pikant: Selbst bei öffentlichen Verhandlungen vor Verwaltungsgerichten würden solche Inhalte besprochen und seien dann in veröffentlichten Urteilen für jedermann einsehbar.
Diese Feststellung entlarvt die Geheimnistuerei des Auswärtigen Amtes als das, was sie ist: Eine willkürliche Informationsblockade, die mehr mit Machterhalt als mit tatsächlichen Sicherheitsbedenken zu tun hat.
Ein Symptom für größere Probleme
Dieses Urteil wirft ein grelles Licht auf die Informationspolitik unserer Bundesregierung. Während man sich gerne als transparent und bürgernah inszeniert, zeigt die Realität ein anderes Bild. Informationen, die für eine fundierte öffentliche Debatte über Asyl- und Migrationspolitik essentiell wären, werden unter Verschluss gehalten. Man fragt sich unweigerlich: Was soll hier eigentlich verborgen werden?
In Zeiten, in denen die Migrationspolitik zu einem der drängendsten Themen unserer Gesellschaft geworden ist, erscheint diese Geheimniskrämerei besonders fragwürdig. Die Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, auf welcher Informationsgrundlage Entscheidungen über Asyl und Abschiebungen getroffen werden. Nur so kann eine demokratische Kontrolle der Regierungspolitik gewährleistet werden.
Die Bedeutung für die Zukunft
Das Gericht betonte zwar, dass dem Auswärtigen Amt grundsätzlich ein großer Spielraum bei der Entscheidung zustehe, welche Unterlagen geschwärzt würden. Diese Entscheidung dürfe jedoch nicht widersprüchlich sein. Ein wichtiger Hinweis, der zeigt, dass auch die Justiz die willkürliche Informationspolitik der Behörden nicht mehr unkommentiert hinnimmt.
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, und es bleibt abzuwarten, ob das Auswärtige Amt in Berufung gehen wird. Doch unabhängig vom weiteren Verlauf sendet diese Entscheidung ein wichtiges Signal: Die Zeiten, in denen Behörden nach Gutdünken Informationen zurückhalten können, könnten sich dem Ende zuneigen.
Für die Bürger dieses Landes wäre das ein überfälliger Schritt in Richtung echter Transparenz. Denn nur wer informiert ist, kann sich eine fundierte Meinung bilden – ein Grundpfeiler jeder funktionierenden Demokratie, den unsere aktuelle Regierung offenbar vergessen hat.
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