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18.04.2026
09:47 Uhr

Wenn Minister Gesetze nach Gutdünken aussetzen: Pistorius und der rechtsstaatliche Dammbruch

Wenn Minister Gesetze nach Gutdünken aussetzen: Pistorius und der rechtsstaatliche Dammbruch

Was geschieht, wenn ein Verteidigungsminister ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz einfach per Verwaltungsvorschrift außer Kraft setzt? Genau das ist in Deutschland passiert – und ein renommierter Jurist schlägt Alarm. Der Fall offenbart einmal mehr, wie leichtfertig die aktuelle Regierung mit den Grundpfeilern unseres Rechtsstaats umgeht.

Die Genehmigungspflicht: Erst heimlich eingeführt, dann klammheimlich kassiert

Ende vergangenen Jahres wurde im Rahmen des Wehrpflichtgesetzes eine Regelung eingeführt, die es in sich hat: Männer zwischen 17 und 45 Jahren sollten Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten beim Karrierecenter der Bundeswehr anmelden und genehmigen lassen. Seit dem 1. Januar dieses Jahres galt die Vorschrift – doch erst Anfang April wurde sie überhaupt öffentlich debattiert. Man fragt sich unwillkürlich: Wie konnte eine derart weitreichende Einschränkung der Bewegungsfreiheit monatelang unter dem Radar fliegen?

Als der öffentliche Sturm der Entrüstung dann doch losbrach, reagierte Verteidigungsminister Boris Pistorius auf eine Weise, die man bestenfalls als unorthodox, schlimmstenfalls als rechtsstaatswidrig bezeichnen muss. Er setzte die gesamte Regelung kurzerhand per Verwaltungsvorschrift aus. Kein Gang ins Parlament, keine Gesetzesänderung – einfach ein ministerieller Federstrich.

Ein Jurist zerlegt das Vorgehen

Der Jurist Patrick Heinemann hat in einem Gastbeitrag für das Fachmagazin „Legal Tribune Online" das Vorgehen des Verteidigungsministeriums einer scharfen rechtlichen Analyse unterzogen. Sein Urteil fällt vernichtend aus. Zwar sehe § 3 Abs. 2 Satz 5 des Wehrpflichtgesetzes durchaus die Möglichkeit vor, dass das Verteidigungsministerium Ausnahmen von der Genehmigungspflicht erlasse. Doch eine Ausnahme, so Heinemann, würde bedeuten, dass ein eingeschränkter Personenkreis von der Regelung befreit werde – etwa Menschen mit Behinderung oder bestimmte Berufsgruppen.

Was Pistorius jedoch getan habe, sei etwas grundlegend anderes: Er habe die komplette Regelung ausgesetzt. Das sei keine Ausnahme mehr, sondern die faktische Aufhebung eines Parlamentsgesetzes durch die Exekutive. Ein Vorgang, der mehrere rechtsstaatliche Prinzipien verletze und die Gewaltenteilung in ihren Grundfesten erschüttere.

Die Mär vom „Versehen"

Besonders pikant ist die aus der Politik kolportierte Behauptung, die Genehmigungspflicht sei „aus Versehen" in das Gesetz gelangt. Wer das glaubt, so möchte man meinen, der glaubt auch, dass Gesetzentwürfe von Praktikanten zwischen Mittagspause und Feierabend zusammengeschustert werden. Heinemann stellt unmissverständlich klar: Selbst wenn die Regelung tatsächlich unbeabsichtigt gewesen sein sollte, ändere dies nichts an der Rechtswidrigkeit des ministeriellen Vorgehens. Die saubere, rechtsstaatlich einwandfreie Lösung wäre schlicht und ergreifend gewesen, den Bundestag das Gesetz ändern zu lassen. So funktioniert Demokratie. So funktioniert Gewaltenteilung. Doch offenbar ist das der aktuellen Regierung zu mühsam.

Ein gefährlicher Präzedenzfall – und kein Einzelfall

Was diesen Vorgang besonders beunruhigend macht, ist die Tatsache, dass er kein Einzelfall ist. Pistorius reiht sich nahtlos in eine bedenkliche Tradition des Kabinetts Merz ein. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche hatte bereits im September vergangenen Jahres das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angewiesen, die Berichtspflichten im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes nicht mehr zu kontrollieren und entsprechende Ordnungswidrigkeiten nicht mehr zu ahnden. Auch hier: keine Gesetzesänderung, keine parlamentarische Debatte – einfach eine ministerielle Anweisung, ein geltendes Gesetz zu ignorieren.

Für Unternehmen bedeutet dies eine groteske Rechtsunsicherheit: Das Gesetz existiert weiterhin, wird aber nicht durchgesetzt. Es könnte jederzeit wieder angewendet werden – je nach politischer Wetterlage, je nach Laune des zuständigen Ministers. Ist das der Rechtsstaat, den Friedrich Merz den Bürgern versprochen hat?

Die Gewaltenteilung als Verfügungsmasse der Exekutive

Man muss sich die demokratietheoretische Dimension dieses Vorgangs vor Augen führen: Die Legislative – also der Bundestag als gewählte Volksvertretung – erlässt Gesetze. Die Exekutive – also die Regierung – setzt sie um. Die Judikative kontrolliert. So steht es im Grundgesetz, so haben es die Väter und Mütter unserer Verfassung vorgesehen. Wenn nun ein einzelner Minister per Verwaltungsvorschrift ein ganzes Gesetz faktisch außer Kraft setzen kann, dann wird die Legislative zur Staffage degradiert, zum demokratischen Feigenblatt ohne reale Macht.

Heinemann hält es sogar für möglich, dass die Aussetzung der Genehmigungspflicht vor dem Bundesverfassungsgericht landen könnte. Es wäre nicht das erste Mal, dass Karlsruhe die Regierung in die Schranken weisen müsste – und es wird vermutlich auch nicht das letzte Mal sein.

Ein Muster der Willkür

Was wir hier beobachten, ist kein bedauerlicher Einzelfall, sondern ein systemisches Problem. Seit Jahren erodiert in Deutschland das Vertrauen in den Rechtsstaat – und die politisch Verantwortlichen tun alles dafür, diesen Erosionsprozess zu beschleunigen. Ob es Merkels eigenmächtige Grenzöffnung 2015 war, die Corona-Maßnahmen mit ihren verfassungsrechtlich höchst fragwürdigen Grundrechtseinschränkungen oder nun die ministerielle Aussetzung von Parlamentsgesetzen: Das Muster ist immer dasselbe. Die Exekutive handelt, das Parlament nickt ab oder wird gleich ganz übergangen, und die Bürger stehen vor vollendeten Tatsachen.

Dass ausgerechnet Boris Pistorius, der in Umfragen regelmäßig als „beliebtester Politiker" gehandelt wird, sich derart über rechtsstaatliche Grundsätze hinwegsetzt, sollte jedem zu denken geben. Beliebtheit ersetzt keine Kompetenz, und ein sympathisches Auftreten ist kein Substitut für rechtsstaatliches Handeln. Deutschland braucht keine Minister, die Gesetze nach Gutdünken ein- und ausschalten wie eine Nachttischlampe. Deutschland braucht Politiker, die den Rechtsstaat achten, die Gewaltenteilung respektieren und die den parlamentarischen Weg gehen – auch wenn er unbequem und zeitaufwendig ist.

Doch danach sieht es derzeit leider nicht aus. Und so bleibt die bange Frage: Wenn die Regierung heute ein Wehrpflichtgesetz per Verwaltungsvorschrift aushebeln kann – welches Gesetz ist morgen dran?

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