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12.05.2025
13:11 Uhr

AfD wehrt sich gegen Brandmarkung als rechtsextrem - Abmahnung an Innenministerin Lange

Die politische Auseinandersetzung um die Einstufung der AfD Brandenburg als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" spitzt sich dramatisch zu. Mit einer rechtlichen Abmahnung geht der Landesverband nun in die Offensive gegen das von der SPD-Politikerin Nancy Faeser geführte Innenministerium. Die Partei fordert bis zum 19. Mai eine öffentliche Rücknahme der umstrittenen Neubewertung.

Politisch motivierte Kampagne gegen die Opposition?

Der AfD-Landesvorsitzende René Springer lässt keinen Zweifel an seiner Einschätzung der Situation: Die Einstufung entbehre jeder rechtlichen Grundlage und stelle einen eklatanten Verstoß gegen das staatliche Neutralitätsgebot dar. Besonders brisant: Die Partei vermutet hinter dem Timing der Einstufung ein politisches Kalkül, da in diesem Jahr zahlreiche Bürgermeisterwahlen im Bundesland anstehen.

Chaotische Zustände im Innenministerium

Die Causa wirft auch ein bezeichnendes Licht auf die internen Abläufe im brandenburgischen Innenministerium. Innenministerin Lange, die sich ohnehin schon massiver Kritik ausgesetzt sieht, hatte kürzlich Verfassungsschutzchef Jörg Müller überraschend entlassen. Ihre Begründung: Er habe sie erst Wochen nach der Einstufung informiert - ein Vorwurf, an dem mittlerweile erhebliche Zweifel aufgekommen sind.

Bundesweite Dimension des Konflikts

Die Entwicklungen in Brandenburg stehen in engem Zusammenhang mit der Situation auf Bundesebene. Auch dort hatte der Verfassungsschutz die AfD kürzlich als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" eingestuft. Nach einem Eilantrag der Partei musste diese Einstufung jedoch vorläufig ausgesetzt werden - die endgültige Entscheidung liegt nun beim Verwaltungsgericht Köln.

AfD weist Vorwürfe entschieden zurück

In ihrer Abmahnung stellt die Partei klar: Weder gebe es verfassungsfeindliche Äußerungen noch Verhaltensweisen, die den Charakter der AfD Brandenburg prägen würden. Auch eine "aktiv-kämpferische Haltung" sei nicht erkennbar. Das Innenministerium bestätigte den Eingang der Abmahnung und kündigte eine rechtliche Prüfung an.

Demokratische Grundordnung in Gefahr?

Der Fall wirft grundsätzliche Fragen auf: Wie weit darf der Staat bei der Beobachtung politischer Parteien gehen? Wann wird legitime Oppositionsarbeit zur Gefahr für die demokratische Grundordnung? Die kommenden Wochen werden zeigen, ob die brandenburgische Landesregierung ihre Position aufrechterhalten kann oder einen politisch kostspieligen Rückzieher machen muss.

Die Entwicklung dieser Auseinandersetzung dürfte richtungsweisend sein für den künftigen Umgang staatlicher Institutionen mit oppositionellen Parteien. Nicht nur in Brandenburg, sondern in ganz Deutschland werden die weiteren Schritte mit größter Aufmerksamkeit verfolgt.

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