Kostenlose Beratung+49 7930-2699
280.000
Kunden
Sicherer
Versand
12.10.2026
05:01 Uhr
KI-generiert

Asyl-Stau vor Gericht: Fast 200.000 Klagen – und es werden mehr!

Asyl-Stau vor Gericht: Fast 200.000 Klagen – und es werden mehr!
Symbolbild: KI-generiert

Deutschlands Verwaltungsgerichte kommen bei den Asylverfahren nicht hinterher. Mitte August 2026 waren bundesweit 196.315 Asylklagen noch nicht entschieden, mehr als zu Jahresbeginn. Dabei gehen die neuen Asylanträge zurück.

Ein Berg, der nicht kleiner wird

Die Zahlen stammen aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Clara Bünger. Darüber berichtet die Deutsche Presse-Agentur. Mitte Januar waren demnach noch 191.566 Verfahren offen. In sieben Monaten kamen also 4.749 Fälle hinzu.

Auch beim Tempo geht es rückwärts. Im ersten Halbjahr 2026 brauchten die Gerichte im Schnitt 15,3 Monate, um eine Asylklage abzuschließen. Im Vorjahr waren es 14,3 Monate, allerdings ohne die Daten für Dezember. Jahrelang war die Verfahrensdauer gesunken: 2021 lag sie noch bei 26,5 Monaten, 2024 bei 16,7 Monaten.

Föderaler Flickenteppich

Wo jemand klagt, macht einen Unterschied von Monaten. In Sachsen warteten Kläger im ersten Halbjahr im Schnitt 20,4 Monate auf ein Urteil, in Niedersachsen 20 Monate. Rheinland-Pfalz brauchte 9,2 Monate, Bayern 10,7. Im selben Land und nach demselben Recht geht es also mehr als doppelt so schnell.

Abgelehnt? Dann eben vor Gericht

Laut der Bundeszentrale für politische Bildung wurden zwischen Januar und November 2025 genau 149.995 Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) angefochten. Das sind 52 Prozent aller Bescheide. 2024 lag diese Klagequote noch bei 34,2 Prozent.

Bei Ablehnungen ist die Klage praktisch die Regel. Gegen 89,9 Prozent der negativen Bescheide wurde 2025 geklagt, nach 88,4 Prozent im Jahr davor. Ein „Nein“ der Behörde ist damit fast immer nur ein Zwischenstand. Es klagen aber nicht nur Abgelehnte: Auch Menschen mit subsidiärem Schutz ziehen teils vor Gericht, um einen höheren Schutzstatus zu erreichen.

Das BAMF räumt auf, die Gerichte tragen die Last

Beim BAMF sieht es dagegen deutlich besser aus. Die Behörde hat ihren Rückstand stark abgebaut: Anfang 2025 waren dort rund 205.000 Verfahren offen, Ende Juni 2026 nur noch 68.344. Die Bearbeitungsdauer sank im ersten Halbjahr 2026 auf 11,3 Monate, nach 12,2 Monaten im Vorjahr.

Der Stau verschwindet dadurch aber nicht. Er wandert nur eine Stufe weiter, zu den Gerichten. Die Präsidentin des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, Andrea Breit, sagte dazu dem Bayerischen Rundfunk:

„Das lag daran, dass das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vermehrt Verfahren entschieden hat, die dort noch aufgelaufen waren.“

Wer die Zeche zahlt

Die Folgen treffen jeden Bürger, der selbst ein Verwaltungsgericht braucht. Nach Breits Angaben waren die bayerischen Verwaltungsgerichte im Juli zu rund 45 Prozent mit Asylverfahren beschäftigt. Streit um Baugenehmigungen oder andere Behördenentscheidungen bleibt dadurch länger liegen.

Für den Handwerker, der auf die Genehmigung für seine neue Halle wartet, oder die Familie, die ein Eigenheim bauen will, kostet das Zeit und Geld. Aus Sicht unserer Redaktion zeigt sich hier ein Konstruktionsfehler: Wenn fast jede Ablehnung in eine zweite Runde vor Gericht geht, bindet das Kapazitäten, die der Justiz an anderer Stelle fehlen.

Die schwarz-rote Koalition unter Bundeskanzler Friedrich Merz hatte eine Wende in der Migrationspolitik angekündigt. Sinkende Antragszahlen sind ein Anfang. Solange Asylverfahren aber im Schnitt mehr als 15 Monate vor Gericht liegen, bleibt die Frage: Wann folgen auf das Versprechen auch schnelle und verlässliche Entscheidungen?

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“