
Ausreisegenehmigung für junge Männer: Koalitionschaos offenbart erschreckendes Politikversagen
Was wie ein schlechter Scherz aus einem dystopischen Roman klingt, ist seit Januar 2026 geltendes Recht in der Bundesrepublik Deutschland: Männer ab 17 Jahren benötigen künftig eine Genehmigung, wenn sie das Land für länger als drei Monate verlassen möchten. Doch nun zeigt sich, dass die Große Koalition offenbar nicht einmal selbst begriffen hat, was sie da eigentlich beschlossen hat. Die widersprüchlichen Reaktionen aus den Reihen von CDU/CSU und SPD lassen tief blicken – und werfen fundamentale Fragen über die Kompetenz unserer gewählten Volksvertreter auf.
SPD beschwichtigt, Union relativiert – niemand übernimmt Verantwortung
Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, bezeichnete die gesamte Debatte gegenüber der Welt als „schräge Diskussion". Da es keine Wehrpflicht gebe, bestehe auch keine Pflicht für Männer, sich längere Auslandsaufenthalte genehmigen zu lassen. Der entsprechende Absatz 2 von § 3 des Wehrpflichtgesetzes sei über 60 Jahre alt und durch das Wehrpflicht-Modernisierungsgesetz von 2025 nicht verändert worden. Die Vorschrift gelte nur im Falle einer bestehenden Wehrpflicht, die jedoch „gerade nicht eingeführt wurde".
Pikant dabei: Trotz seiner demonstrativen Gelassenheit appellierte Fechner an das Verteidigungsministerium, „zeitnah eine Verwaltungsvorschrift" zu erlassen, um klarzustellen, dass keine Genehmigungspflicht bestehe. Wenn alles so eindeutig wäre, wie der SPD-Mann behauptet – warum dann dieser dringende Appell? Auch sein Parteikollege Christoph Schmid, stellvertretender verteidigungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, betonte, der Paragraph habe keinerlei „Umsetzungsrelevanz". Freiwilligkeit sei schon immer „Grundlage" des Gesetzes gewesen.
Die Union singt ein anderes Lied
Ganz anders klingen die Töne aus der Unionsfraktion. Der verteidigungspolitische Sprecher Thomas Erndl (CSU) widersprach der SPD-Lesart im Kern nicht, versuchte aber, die Brisanz herunterzuspielen. Es sei „nicht so dramatisch, wie teilweise dargestellt", sagte er. Die Regelung sei Teil des Gesetzes und diene der „sicherheitspolitischen Vorsorge". Man könne die Genehmigungspflicht entweder zu einer bloßen Meldepflicht umgestalten oder die Genehmigung grundsätzlich voraussetzen, um den Aufwand für Betroffene zu minimieren. Eine funktionierende Wehrverfassung sei „ein zentraler Bestandteil unserer sicherheitspolitischen Vorsorge".
Man muss sich diese Argumentation auf der Zunge zergehen lassen: Während die SPD behauptet, die Regelung gelte praktisch gar nicht, bestätigt die Union implizit deren Gültigkeit – und versucht lediglich, sie als harmlos darzustellen. Zwei Koalitionspartner, ein Gesetz, zwei diametral entgegengesetzte Interpretationen. Willkommen in der deutschen Realpolitik des Jahres 2026.
Was tatsächlich im Gesetz steht
Die Faktenlage ist dabei erstaunlich klar – und genau das macht die Sache so brisant. Im Dezember 2025 stimmten Bundestag und Bundesrat für das Wehrdienstmodernisierungsgesetz (WDModG). Das alte Wehrpflichtgesetz sah in § 3 Abs. 2 eine Genehmigungspflicht für alle deutschen Männer zwischen 18 und 45 Jahren vor, die länger als drei Monate die Bundesrepublik verlassen wollten – allerdings nur im Spannungs- und Verteidigungsfall. Doch mit dem neuen Gesetz wurde eine entscheidende Änderung eingefügt: „Außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls gelten die §§ 3, 8a bis 20b, 25, 32 bis 35, 44 und 45." Damit gilt die Genehmigungspflicht nun generell – also auch in Friedenszeiten.
Das Bundesverteidigungsministerium bestätigte zwar, dass die Genehmigungspflicht grundsätzlich auch außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls gelte, stellte jedoch klar, dass Verstöße derzeit nicht geahndet würden. Man werde die Anwendung der Vorschrift durch Verwaltungsvorschriften näher regeln. Eine bemerkenswerte Formulierung: „Derzeit nicht geahndet" bedeutet eben nicht „ungültig". Es bedeutet lediglich, dass man momentan ein Auge zudrückt.
Erinnerungen an dunklere Zeiten
Die historischen Parallelen, die sich hier aufdrängen, sind beunruhigend. Eine Genehmigungspflicht für das Verlassen des eigenen Landes – das kennt man aus Staaten, deren politische Systeme man in Deutschland eigentlich überwunden zu haben glaubte. Sahra Wagenknecht, die als ehemalige SED-Politikerin mit solchen Mechanismen bestens vertraut sein dürfte, forderte bereits den Rücktritt von Verteidigungsminister Pistorius. Die Regelung erinnere „an DDR- und Mauerzeiten", so die BSW-Vorsitzende. Man mag von Wagenknecht halten, was man will – in diesem Punkt trifft sie einen Nerv.
Dass ausgerechnet eine Regierung unter Friedrich Merz, der im Wahlkampf noch mit markigen Worten für Freiheit und Eigenverantwortung warb, ein solches Gesetz durchwinkt, ist ein Treppenwitz der Geschichte. Hatte der Kanzler nicht versprochen, Deutschland wieder auf Kurs zu bringen? Stattdessen erleben wir ein Koalitionschaos, bei dem offenbar niemand weiß, was er eigentlich beschlossen hat – oder schlimmer noch: bei dem alle es wissen und sich nun gegenseitig die Verantwortung zuschieben.
Der Frosch im langsam erhitzten Wasser
Besonders perfide erscheint die Salamitaktik, die hier zum Einsatz kommt. Erst wird die rechtliche Grundlage geschaffen, dann wird beschwichtigt, es habe ja „keine praktische Relevanz". Doch die Infrastruktur steht. Sollte die Wehrpflicht eines Tages tatsächlich wieder eingeführt werden – und angesichts der geopolitischen Lage mit dem andauernden Ukraine-Krieg und der jüngsten Eskalation im Nahen Osten erscheint dies keineswegs abwegig –, wäre der gesamte Instrumentenkasten bereits scharfgeschaltet. Kein neues Gesetz nötig, keine parlamentarische Debatte erforderlich. Alles schon da.
Dass parallel dazu ein 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen für Infrastruktur und Verteidigung aufgelegt wird, die Rüstungsindustrie auf Hochtouren läuft und die Kriegsrhetorik in Berlin immer schriller wird, fügt sich zu einem Gesamtbild, das nachdenklich stimmen sollte. Die Bürger dieses Landes haben ein Recht darauf zu erfahren, wohin die Reise geht – bevor die Tür zugeschlagen wird.
Ein Armutszeugnis für den Parlamentarismus
Was diese Episode vor allem offenbart, ist der erschreckende Zustand unseres parlamentarischen Systems. Hunderte Abgeordnete haben für ein Gesetz gestimmt, dessen Tragweite ihnen offenbar nicht bewusst war. Vier Monate lang fiel niemandem auf, dass hier grundlegende Freiheitsrechte eingeschränkt wurden. Erst als kritische Medien die Änderung thematisierten, begann das große Zurückrudern. Jeder Handwerker, jeder Arzt, jeder Taxifahrer muss sich für sein berufliches Handeln verantworten. Doch unsere Volksvertreter beschließen Gesetze im Blindflug und zucken anschließend mit den Schultern.
Deutschland braucht Politiker, die wissen, was sie tun. Die Gesetze lesen, bevor sie die Hand heben. Die Verantwortung übernehmen, statt sich hinter Verwaltungsvorschriften zu verstecken. Ob die aktuelle Große Koalition dazu in der Lage ist, darf nach diesem Debakel mehr als bezweifelt werden. Der Souverän – das Volk – verdient Besseres.

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