
EuGH-Urteil torpediert deutsche Migrationswende: Abschiebungen werden zum Ding der Unmöglichkeit
Der EuropĂ€ische Gerichtshof hat wieder einmal zugeschlagen â und diesmal trifft es die ohnehin schon schwĂ€chelnde deutsche Asylpolitik ins Mark. Mit einem Urteil, das die Anforderungen fĂŒr sichere Herkunftsstaaten drastisch verschĂ€rft, macht Luxemburg die dringend notwendige Migrationswende zur Farce. Was Bundeskanzler Friedrich Merz als zentrales Wahlversprechen verkaufte, könnte sich nun als Luftschloss erweisen.
RealitÀtsferne Richter hebeln nationale SouverÀnitÀt aus
Die EuGH-Richter verlangen kĂŒnftig, dass EU-Staaten nachvollziehbar belegen mĂŒssten, warum sie bestimmte LĂ€nder als sicher einstufen. Noch absurder: Die gesamte Bevölkerung eines Landes mĂŒsse geschĂŒtzt sein â einschlieĂlich aller Minderheiten. Ein Anspruch, der selbst in westlichen Demokratien kaum erfĂŒllbar wĂ€re. Heiko Teggatz, Vorsitzender der Bundespolizei-Gewerkschaft, bringt es auf den Punkt: Nach dieser Logik könnte selbst Deutschland wegen der Bedrohung jĂŒdischer MitbĂŒrger nicht mehr als sicherer Herkunftsstaat gelten.
Diese weltfremde Entscheidung zeige einmal mehr, wie weit sich die EU-Institutionen von der LebensrealitĂ€t der Menschen entfernt hĂ€tten. WĂ€hrend deutsche StĂ€dte unter der Last unkontrollierter Migration Ă€chzen und die KriminalitĂ€tsstatistiken Rekordwerte erreichen, philosophieren Richter in ihren ElfenbeintĂŒrmen ĂŒber theoretische Schutzstandards.
Die Folgen: Ein Freifahrtschein fĂŒr Wirtschaftsmigranten
Was bedeutet das Urteil konkret? Es werde "schlicht unmöglich, Staaten generell als sichere HerkunftslĂ€nder zu erklĂ€ren", warnt Teggatz. Die Konsequenz: Schnellverfahren fĂŒr offensichtlich unbegrĂŒndete AsylantrĂ€ge werden zur Makulatur. Jeder Antragsteller aus Bangladesch, Marokko oder Tunesien könne sich kĂŒnftig auf irgendeine Minderheit berufen, der angeblich Gefahr drohe.
Die deutsche Liste sicherer Herkunftsstaaten umfasse derzeit neben allen EU-LĂ€ndern auch Albanien, Bosnien-Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Moldau, Senegal und Serbien. Diese mĂŒhsam erarbeitete Einstufung stehe nun auf tönernen FĂŒĂen. Jeder findige Anwalt werde das EuGH-Urteil nutzen, um Abschiebungen zu blockieren.
Italien als warnendes Beispiel
Besonders brisant sei der Fall Italien: Das Land hatte mit Albanien eine innovative Lösung gefunden, um mĂ€nnliche FlĂŒchtlinge aus sicheren HerkunftslĂ€ndern dort unterzubringen. Zwei MĂ€nner aus Bangladesch klagten â und bekamen Recht. Das von Merz bewunderte "Albanien-Modell" sei damit praktisch tot, bevor es ĂŒberhaupt richtig zum Leben erweckt werden konnte.
Demokratie unter Beschuss: Wenn Richter Politik machen
Staatsrechtler Christian Hillgruber von der UniversitĂ€t Bonn warnt vor einer gefĂ€hrlichen Entwicklung: "Die HandlungsspielrĂ€ume der Mitgliedstaaten werden durch die Rechtsprechung des EuGH zunehmend eingeschrĂ€nkt." Was er diplomatisch formuliert, bedeute im Klartext: Demokratisch gewĂ€hlte Regierungen könnten die berechtigten Erwartungen ihrer BĂŒrger nach einer geordneten Asylpolitik nicht mehr erfĂŒllen.
Noch alarmierender sei Hillgrubers Hinweis auf "strategische ProzessfĂŒhrung" â die unheilige Allianz zwischen politischen Aktivisten und willfĂ€hrigen Richtern. Diese Kooperation sei "demokratisch und rechtsstaatlich hochproblematisch". Man könnte es auch deutlicher formulieren: Hier werde unter dem Deckmantel der Rechtsstaatlichkeit Politik gegen den Willen der Bevölkerung gemacht.
Die Bundesregierung in der ZwickmĂŒhle
Innenminister Alexander Dobrindt versuche die Wogen zu glÀtten und betont, Deutschland stufe ohnehin nur Staaten als sicher ein, wenn dort die gesamte Bevölkerung als sicher gelte. Eine Aussage, die angesichts der RealitÀt in vielen dieser LÀnder bestenfalls als Wunschdenken durchgehe.
CDU-AuĂenpolitiker JĂŒrgen Hardt gebe sich gelassen und sei sich sicher, die deutschen Einstufungen wĂŒrden die EuGH-HĂŒrden bestehen. Eine EinschĂ€tzung, die von Praktikern wie Teggatz nicht geteilt werde. Der Polizeigewerkschafter fordere die Bundesregierung auf, das nationale Recht so zu gestalten, dass die Migrationswende notfalls auch ohne das gemeinsame europĂ€ische Asylsystem (GEAS) fortgesetzt werden könne.
Ein Ausweg aus der Sackgasse?
Die Forderung nach nationalen AlleingĂ€ngen werde lauter. Wenn die EU ihre Mitgliedstaaten daran hindere, eine vernĂŒnftige Migrationspolitik zu betreiben, mĂŒssten diese eben eigene Wege gehen. Das Beispiel DĂ€nemark zeige, dass auch sozialdemokratisch regierte LĂ€nder zu drastischen MaĂnahmen greifen könnten, wenn der Leidensdruck groĂ genug sei.
Das EuGH-Urteil offenbare einmal mehr die DysfunktionalitĂ€t der europĂ€ischen Asylpolitik. WĂ€hrend die BĂŒrger nach Lösungen fĂŒr die Migrationskrise verlangen, beschĂ€ftigten sich Richter mit theoretischen Konstrukten, die jede praktische Umsetzung unmöglich machten. Es sei höchste Zeit, dass die Politik sich ihre HandlungsfĂ€higkeit zurĂŒckhole â notfalls auch gegen den Widerstand realitĂ€tsferner EU-Institutionen.
Die deutsche Bevölkerung habe ein Recht auf Schutz ihrer Grenzen und eine geordnete Migrationspolitik. Wenn der EuGH dies verhindere, stelle er sich gegen die Interessen der Menschen in Europa. Ein Zustand, der auf Dauer nicht hinnehmbar sei.
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