
Kafka an der Oder: Wie Berlins Visa-Bürokratie EU-Firmen ausbremst

Deutschland soll eine der vier Grundfreiheiten des EU-Binnenmarkts faktisch aushebeln. Nach Medienberichten wächst bei Unternehmen und Juristen im EU-Ausland der Ärger über das sogenannte Vander-Elst-Visum. Das brauchen Drittstaatsangehörige, die legal in einem EU-Land arbeiten, wenn ihr Arbeitgeber sie für einen Auftrag nach Deutschland schickt. Brüssel hat deshalb schon im Januar ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
Zwei Kilometer Baustelle, 520 Kilometer Behördengang
Der Dresdner Jurist Kristian Glowe macht das Problem an einem Beispiel fest. Eine Baufirma aus dem polnischen Zgorzelec will im nur zwei Kilometer entfernten Görlitz arbeiten. Viele ihrer Arbeiter kommen aus der Ukraine. Was folgt, beschreibt Glowe so:
„Das heißt, man müsste in diesem Beispielfall die Arbeitnehmer in einen Bus setzen, nach Warschau zur Deutschen Botschaft fahren, dort die Vander-Elst-Visa persönlich beantragen, dann wieder nach Zgorzelec zurückfahren – und abwarten, bis die Entscheidung ergangen ist.“
Das sind rund 520 Kilometer pro Strecke. Bis das Visum da sei, vergehe meist etwa ein Monat, so der Anwalt. Schon einen Termin zu bekommen, sei schwierig: Mandanten aus der Slowakei suchten drei bis vier Wochen lang im Online-Portal des Auswärtigen Amts nach einem freien Platz. Einen Fall ohne persönlichen Termin habe er noch nie erlebt.
Was im Handbuch steht und was die Praxis daraus macht
Dabei sind die eigenen Regeln eindeutig. Das Visumhandbuch des Auswärtigen Amts sieht nur eine einfache Plausibilitätsprüfung formlos eingereichter Unterlagen vor. Genauer hinsehen sollen die Botschaften nur bei konkreten Sicherheitsbedenken oder Verdacht auf Missbrauch. Ein Jurist aus einem östlichen EU-Land berichtet trotzdem, es würden „so lange irrelevante Dokumente nachgefordert, bis der Antragsteller aufgibt“. Manche Ablehnungen nenne er „fadenscheinig“. Privat dürfe der Betroffene einreisen. „Nur eine Schaufel dürfte sie nicht in die Hand nehmen.“
Das Auswärtige Amt widerspricht. Die Engpässe bei Terminen lägen an der hohen Nachfrage, Wartelisten würden eingeführt. Liegen alle Unterlagen vor, werde meist innerhalb einer Woche entschieden. Weisungen, die vom Handbuch abweichen, gebe es nicht.
Ein altes Urteil und ein deutscher Sonderweg
Die Rechtslage ist seit über 30 Jahren bekannt. 1994 urteilte der Europäische Gerichtshof im Fall des belgischen Unternehmers Raymond Vander Elst: EU-Firmen dürfen ihre legal beschäftigten Drittstaatsangehörigen vorübergehend in andere Mitgliedstaaten entsenden. Laut einer Mitteilung der Kommission vom 30. Januar 2026 verstößt Deutschland gegen diese Dienstleistungsfreiheit und gegen das Freizügigkeitsrecht. Konkret geht es um Einsätze von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen. Berlin hatte zwei Monate Zeit für eine Antwort. Öffentlich ist seitdem nichts passiert.
Wehren ist schwer
Klagen könnten nur die Arbeitnehmer selbst, und zwar vor dem überlasteten Verwaltungsgericht Berlin. Juristen rechnen dort mit mindestens zwei Jahren Verfahrensdauer. Bis dahin ist jeder Auftrag längst verloren.
Fachkräfte fehlen, die Behörden mauern
Das Absurde daran: Deutschland braucht diese Leute dringend. Nach Schätzung des Logistikverbands BGL fehlen mindestens 100.000 Lkw-Fahrer, manche Betriebe verkleinern deshalb ihre Flotte. Verbandssprecher Dirk Engelhardt fordert „schnellere, einfache und verlässliche Verfahren“. Auf Baustellen werden Schweißer gesucht. In einer Umfrage der Bauindustrie von Ende 2025 meldeten 10 Prozent der Befragten Probleme bei Visa- und Einreiseverfahren.
Laut Auswärtigem Amt wurden 2025 nur 3.071 Vander-Elst-Anträge bearbeitet. Nach IHK-Angaben gab es EU-weit allein 2022 fast fünf Millionen Entsendungen, und Deutschland war das wichtigste Zielland. Der Prager Jurist Stephan Heidenhain berichtet von Firmen, die gleich abwinken, weil es ihnen „zu kompliziert“ ist. Die Aufträge gehen dann eben in andere Länder.
Die Regierung Merz hat versprochen, Bürokratie abzubauen. Aus Sicht unserer Redaktion zeigt dieser Fall, wie weit Versprechen und Verwaltungsalltag auseinanderliegen. Den Schaden haben am Ende vor allem die deutschen Bauherren und Spediteure.
Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Er gibt unsere eigene Meinung und die uns vorliegenden Informationen wieder. Wer im Einzelfall rechtliche Fragen hat, sollte sich fachlich beraten lassen.
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