
Karlsruhe öffnet die Zelle: Lina E. schweigt – und kommt trotzdem frei!

Das Bundesverfassungsgericht hat die Beugehaft gegen die verurteilte Linksextremistin Lina E. vorläufig ausgesetzt. Rund zweieinhalb Monate saß sie ein, weil sie im neuen Antifa-Ost-Prozess vor dem Oberlandesgericht Dresden als Zeugin kein Wort sagen will. Ein Gerichtssprecher bestätigte den Beschluss vom Mittwoch am Donnerstag.
Einen Freispruch für ihr Schweigen bedeutet das nicht. Über ihre Verfassungsbeschwerde haben die Richter noch nicht entschieden. Bis dahin ist die Haft ausgesetzt, höchstens aber für sechs Monate.
Schweigen als Prinzip
Ende Juni hatte das OLG Dresden sechs Monate Beugehaft und ein Ordnungsgeld von 750 Euro gegen E. verhängt. Beugehaft ist keine zusätzliche Strafe. Sie soll einen Zeugen dazu bringen, doch noch auszusagen. Bei E. hat sie das nicht geschafft.
Die Aussage ist wichtig. Angeklagt ist im neuen Verfahren unter anderem Johann G., der Medienberichten zufolge neben E. als mutmaßlicher Kopf der Gruppe gilt. Für ihn gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung. Wer wüsste mehr über die Strukturen der Gruppe, die in vielen Medien „Hammerbande“ genannt wird, als eine Frau, die für ihre Taten bereits rechtskräftig verurteilt ist?
Der BGH fand deutliche Worte
Der Bundesgerichtshof hatte die Beugehaft im August bestätigt. Nach Paragraph 55 der Strafprozessordnung darf ein Zeuge zwar einzelne Antworten verweigern, wenn er sich damit selbst belasten würde. Ein Recht, von Anfang bis Ende zu schweigen, folge daraus aber nicht. Für die bereits abgeurteilten Taten könne E. nicht noch einmal belangt werden. Konkrete Hinweise auf eine weitergehende Gefahr habe sie nicht vorgelegt.
Im Beschluss vom 4. August wurden die Bundesrichter deutlich. Sie deuteten E.s Weigerung als mutmaßliche Befolgung eines „Schweigegelübdes“ in der linksextremen Szene.
Warum Karlsruhe trotzdem eingreift
Die Verteidigung argumentiert mit der Gefahr, dass sich E. selbst neu belasten könnte. Auch Aussagen über abgeurteilte Taten könnten Spuren zu weiteren Straftaten liefern. Das sieht im Grundsatz auch der BGH so. Umstritten ist, ob diese Gefahr hier so groß ist, dass sie vollständiges Schweigen rechtfertigt.
Laut ihren Anwälten hält Karlsruhe es für möglich, dass die Gerichte zuvor den Schutz vor Selbstbelastung zu wenig beachtet haben. Das berichtete der MDR unter Berufung auf die Verteidigung, die von einem „wichtigen Signal“ sprach.
Das Urteil bleibt bestehen
Zur Erinnerung: Im Mai 2023 verurteilte das OLG Dresden E. unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu fünf Jahren und drei Monaten Haft. Nach Überzeugung des Gerichts war sie an mehreren teils lebensgefährlichen Angriffen auf tatsächliche oder vermeintliche Rechte beteiligt. Nach zwei Dritteln der Strafe kam sie auf Bewährung frei.
Ein fatales Signal?
Rechtsstaatlich lässt sich die Eilentscheidung begründen. Schutz vor Selbstbelastung ist ein hohes Gut, und er gilt für jeden. Politisch ist das Signal trotzdem heikel. Aus Sicht unserer Redaktion zeigt der Fall, wie schwer sich der Staat mit linksextremer Gewalt tut. Die Szene hält dicht, und die Ermittler kommen nicht weiter.
Viele Bürger fragen sich zu Recht, warum Gewalt von links in der öffentlichen Debatte oft weniger Beachtung findet als Gewalt von rechts. Die Opfer der Überfälle wurden teils lebensgefährlich verletzt. Sie haben ein Recht auf vollständige Aufklärung, und zwar ohne politische Rücksichtnahme. Jetzt muss Karlsruhe klären, wie weit das Schweigerecht einer verurteilten Gewalttäterin reicht.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Er gibt die Meinung unserer Redaktion und die uns vorliegenden Informationen wieder. Für eine verbindliche rechtliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt.

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