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26.08.2025
08:11 Uhr

Parteipolitischer Filz bei Richterwahlen: Ex-Verfassungsgerichtspräsident fordert radikale Reform

Die deutsche Justiz steht vor einem Glaubwürdigkeitsproblem. Während die Große Koalition unter Friedrich Merz noch ihre ersten Schritte macht, rüttelt ein gewichtiger Mahner am Fundament unserer Gewaltenteilung. Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, legt den Finger in eine klaffende Wunde des deutschen Rechtsstaats: Die parteipolitische Vereinnahmung der höchsten Richterposten.

Erbhöfe statt Rechtsstaat

Was Papier in der "Rheinischen Post" offenlegt, liest sich wie ein Sittenbild des politischen Establishments. Ohne jede gesetzliche Grundlage hätten sich CDU/CSU und SPD über Jahrzehnte hinweg sogenannte "Vorschlagsrechte" für Verfassungsrichter zugeschanzt - und diese später großzügig mit FDP und Grünen geteilt. Ein Kartell der Macht, das die Unabhängigkeit der Justiz zur Farce verkommen lässt.

Der Ex-Verfassungsgerichtspräsident findet deutliche Worte: "Die Richterstellen des Bundesverfassungsgerichts sind keine Erbhöfe." Doch genau so würden sie behandelt - als Pfründe, die nach Parteiproporz verteilt werden. Diese Praxis ignoriere nicht nur die veränderte Parteienlandschaft, sondern schade massiv dem Ansehen des höchsten deutschen Gerichts.

Die Fragmentierung der politischen Landschaft

Papiers Kritik trifft ins Schwarze. Die deutsche Parteienlandschaft habe sich fundamental gewandelt. Die einstigen Volksparteien schrumpfen, neue politische Kräfte drängen ins Parlament. Doch bei der Besetzung der wichtigsten Richterämter tue man so, als lebten wir noch in den 1970er Jahren. Diese Realitätsverweigerung führe dazu, dass die Wahl der Verfassungsrichter "ständig in ein parteipolitisches Gezänk" ausarte.

Ein konkreter Reformvorschlag

Papier belässt es nicht bei der Kritik. Er unterbreitet einen konkreten Vorschlag zur Reform: Die zwölf Mitglieder des Wahlausschusses sollten in vertraulichen, sachbezogenen Beratungen Kandidaten auswählen - ohne den "Stempel eines formellen Parteikandidaten". Jedes Ausschussmitglied könne Vorschläge machen, die dann acht von zwölf Stimmen benötigten.

Die Vertraulichkeit des Verfahrens würde sachliche Verständigungen erleichtern und eine öffentliche Diskreditierung von Kandidaten verhindern. Ein vernünftiger Ansatz, der die Würde des Amtes schützt und gleichzeitig demokratische Legitimation sicherstellt.

Warum diese Reform überfällig ist

Die aktuelle Praxis der Richterwahl offenbart ein grundsätzliches Problem unserer politischen Kultur. Statt Kompetenz und Integrität stehen Parteizugehörigkeit und politische Gefälligkeiten im Vordergrund. Wie sollen Bürger Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz haben, wenn Richterposten wie Beutestücke unter den Parteien aufgeteilt werden?

Gerade in Zeiten, in denen das Bundesverfassungsgericht über hochpolitische Fragen entscheiden muss - von der Schuldenbremse über Klimapolitik bis zu Grundrechtseinschränkungen -, ist die parteipolitische Neutralität der Richter essentiell. Die von Papier angeprangerte Praxis untergräbt genau diese Neutralität.

Die Große Koalition in der Pflicht

Die neue Bundesregierung unter Merz steht nun in der Verantwortung. Wird sie den Mut aufbringen, diese verkrusteten Strukturen aufzubrechen? Oder wird auch sie sich in das bequeme System der Postenvergabe nach Parteiproporz einfügen? Die ersten Signale aus Berlin lassen wenig Hoffnung aufkommen. Zu verlockend scheint die Möglichkeit, über die Besetzung von Richterposten politischen Einfluss zu sichern.

Dabei wäre gerade jetzt, nach dem Scheitern der Ampel-Koalition und dem Neuanfang unter der Großen Koalition, der richtige Zeitpunkt für grundlegende Reformen. Ein starker, unabhängiger Rechtsstaat ist kein Luxus, sondern die Grundvoraussetzung für eine funktionierende Demokratie. Wer die Justiz der Parteipolitik unterwirft, sägt am Ast, auf dem wir alle sitzen.

Papiers Mahnung sollte nicht ungehört verhallen. Es geht um nicht weniger als die Glaubwürdigkeit unseres Rechtsstaats. Die Bürger haben ein Recht darauf, dass ihre höchsten Richter nach Qualifikation und nicht nach Parteibuch ausgewählt werden. Alles andere ist einer reifen Demokratie unwürdig.

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