
Verfassungsrechtlerin stellt sich gegen Grünen-Chef: „Das ist zulässig“

Es war ein Moment, mit dem im ZDF wohl niemand gerechnet hatte: Frauke Brosius-Gersdorf, die im Sommer 2025 gescheiterte Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, hat am Donnerstagabend bei Markus Lanz dem Grünen-Bundesvorsitzenden Felix Banaszak juristisch widersprochen. Ein ethnisch-abstammungsmäßiger Volksbegriff sei nicht automatisch verfassungswidrig, erklärte die Juristin. Anlass war der Wahlerfolg der AfD in Sachsen-Anhalt.
Banaszak wollte Grenzen ziehen – die Juristin zog andere
Banaszak hatte in der Sendung nahegelegt, die AfD überschreite mit ihren Remigrationsforderungen den Rahmen des Grundgesetzes. Brosius-Gersdorf hielt dem eine nüchterne Unterscheidung entgegen. Man müsse sich daran gewöhnen, mit den Forderungen der Partei „sachlich, differenziert“ umzugehen – statt sie pauschal und ungeprüft als verfassungsfeindlich abzustempeln.
„Wenn wir über Remigration sprechen, dann kommt es drauf an“
Die Grenze zog sie klar: Eine Abschiebung deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund sei ein „klarer Verfassungsverstoß“. Aber: „Wenn damit aber gemeint ist, dass Ausländer, die ausreisepflichtig sind, abgeschoben werden sollen, ist das eine zulässige Forderung.“
Der Satz, der in Berlin für Unruhe sorgen dürfte
Noch deutlicher wurde sie beim Reizwort des politischen Berlins. Man müsse aufpassen, den ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff pauschal für verfassungswidrig zu erklären – „das ist nicht so“. Auch die Forderung der AfD in Sachsen-Anhalt, im Staatsbürgerrecht zum Abstammungsprinzip zurückzukehren, sei Bundessache, aber eben nicht verboten: „Das ist zulässig.“
Zum Regierungsprogramm der Partei sortierte sie in drei Kategorien: „unglaublich viele Forderungen“ seien „klar zulässig“, einzelne „klar verfassungswidrig“ oder es zumindest mit hoher Wahrscheinlichkeit – und ein dritter Block sei so allgemein formuliert, dass sich vorab kaum beurteilen lasse, wie eine Umsetzung konkret aussähe.
Ein unbequemer Hinweis für die eigene Seite
Besonders bemerkenswert: Umstrittene Verfassungsfragen taugten aus ihrer Sicht nicht ohne Weiteres als Verbotsargument. Viele Parteien formulierten in Programmen abstrakte Ziele, deren rechtliche Bewertung im Vorfeld schwerfalle. Als Beispiel nannte sie die wohnungspolitischen Vorstellungen der Berliner Linkspartei – auch die seien verfassungsrechtlich umstritten.
Für viele Bürger dürfte das wie eine überfällige Erinnerung wirken: Verfassungsrecht ist kein Kampfbegriff, sondern Handwerk. Wer jahrelang pauschal das Grundgesetz gegen politische Gegner in Stellung bringt, riskiert, dass die eigenen Programme demselben Maßstab nicht standhalten.
Der Hintergrund: 43,8 Prozent und ein blockiertes Magdeburg
Die Debatte fällt in eine politisch aufgeladene Lage. Bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September 2026 wurde die AfD nach dem vorläufigen Endergebnis mit 43,8 Prozent stärkste Kraft und verdoppelte ihr Resultat von 2021 mehr als. Die CDU von Ministerpräsident Sven Schulze stürzte auf 17,2 Prozent – ihr schlechtestes Ergebnis im Land. Die Wahlbeteiligung kletterte auf 77,8 Prozent, ein Rekordwert.
Für eine eigene Mehrheit im 83 Sitze starken Landtag reicht es der AfD mit 39 Mandaten dennoch nicht. CDU, SPD, Grüne und Linke haben eine Zusammenarbeit ausgeschlossen; das neu eingezogene BSW zeigte sich laut Medienberichten gesprächsbereit. Die Partei wird vom Landesverfassungsschutz seit 2023 als gesichert rechtsextremistisch eingestuft, sie geht juristisch dagegen vor.
Brosius-Gersdorf selbst scheiterte 2025 an einer Richterwahl, die die Koalition schließlich vertagte – danach zog sie ihre Kandidatur zurück. Dass nun gerade sie zur Mäßigung mahnt, wirkt wie eine Ironie der Geschichte.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Einordnungen entsprechen unserer eigenen Auffassung sowie den uns vorliegenden Informationen.
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