
Verfassungswidrig: Staatsrechtler zerlegt SPD-Mietpläne für möblierte Wohnungen
Es ist ein Muster, das sich in der deutschen Politik mit ermüdender Regelmäßigkeit wiederholt: Statt die eigentlichen Ursachen der Wohnungsnot zu bekämpfen, greift die Politik zum Instrument der Regulierung – und scheitert dabei krachend an den Grundfesten unserer Rechtsordnung. Der renommierte Staats- und Verwaltungsrechtler Ulrich Battis hat nun ein vernichtendes Gutachten zu den jüngsten Gesetzesinitiativen vorgelegt, die möblierte Kurzzeitvermietungen massiv einschränken sollen. Sein Urteil ist eindeutig: Die Vorstöße verstoßen sowohl gegen EU-Recht als auch gegen das Grundgesetz.
Der Referentenentwurf: Planwirtschaft im Wohnzimmer
Worum geht es konkret? Möblierte Kurzzeitvermietungen bewegen sich derzeit in einer juristischen Grauzone. Vermieter können über frei kalkulierte Möblierungszuschläge die Grenzen der Mietpreisbremse in der Praxis aushebeln. Das mag man kritisieren – doch die Antwort des Bundesjustizministeriums gleicht einem Vorschlaghammer, wo ein Skalpell angebracht wäre. Der Referentenentwurf sieht vor, den Zuschlag für vollständig möblierte Wohnungen pauschal auf lediglich fünf Prozent der Nettokaltmiete zu deckeln. Befristete Mietverträge sollen künftig nur noch bei Laufzeiten von maximal sechs Monaten zulässig sein.
Battis, der bereits 2021 das Scheitern des Berliner Mietendeckels vor dem Bundesverfassungsgericht korrekt vorhergesagt hatte, sieht in diesen Plänen einen fundamentalen Rechtsverstoß. Möblierte Kurzzeitvermietungen seien als Dienstleistung zu behandeln und unterlägen damit der EU-Dienstleistungsrichtlinie. Eingriffe wie Preisobergrenzen oder zeitliche Befristungen müssten daher besondere Voraussetzungen erfüllen – Voraussetzungen, die nach seiner fachlichen Einschätzung schlicht nicht gegeben seien.
Grundgesetz als lästiges Hindernis?
Doch damit nicht genug. Der Staatsrechtler identifiziert auch schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken. In den geplanten Preis- und Laufzeitvorgaben erkennt er einen Eingriff in den Schutzbereich von Artikel 14 des Grundgesetzes – das Eigentumsrecht. Solche Beschränkungen müssten besonders sorgfältig begründet werden. Genau daran mangele es jedoch, weil belastbare Untersuchungen zur tatsächlichen Wirksamkeit der vorgesehenen Maßnahmen bislang schlichtweg nicht existierten. Man plant also Eingriffe in Grundrechte auf Basis von Vermutungen statt Fakten. Ein bemerkenswerter Vorgang in einem Rechtsstaat.
Die Maßnahmen seien, so Battis, weder geeignet noch verhältnismäßig, weil sie das Angebot kurzfristig verfügbarer möblierter Wohnungen zu stark einschränken würden. Ein Ergebnis, das paradoxerweise genau jenen Menschen schaden dürfte, die man vorgeblich schützen möchte: Berufspendlern, Projektarbeitern, Studenten im Praktikum – all jenen, die auf flexible Wohnlösungen angewiesen sind.
Berlin rennt erneut gegen die Wand
Besonders pikant wird es mit Blick auf die Hauptstadt. Der Berliner Senat plant, Kurzzeitvermietungen in sogenannten sozialen Erhaltungsgebieten – dem Milieuschutz – noch drastischer einzuschränken. Möblierte Kurzzeitvermietungen sollen dort nur noch in äußerst engen Grenzen zulässig sein. Battis hält auch diesen Vorstoß für rechtlich angreifbar. Der Milieuschutz sei ein städtebauliches Instrument und dürfe nicht als allgemeines mietpolitisches Verbot zweckentfremdet werden. Berlin fehle schlicht die Kompetenz, den Milieuschutz mit mietpolitischen Regelungen zu verknüpfen.
Sein vernichtendes Fazit: Berlin laufe wie bereits beim gescheiterten Mietendeckel „wieder gegen die Wand". Man möchte hinzufügen: mit Anlauf und offenen Augen.
Das eigentliche Problem wird ignoriert
Was bei all diesen regulatorischen Verrenkungen konsequent ausgeblendet wird, ist die unbequeme Wahrheit: Die Wohnungsnot in deutschen Großstädten ist nicht das Ergebnis zu weniger Regulierung, sondern das Resultat jahrzehntelanger politischer Fehlsteuerung. Überbordende Bauvorschriften, explodierende Baukosten durch immer neue energetische Auflagen, eine verfehlte Einwanderungspolitik, die den Druck auf den Wohnungsmarkt massiv erhöht hat, und ein Steuersystem, das private Investitionen in Wohnraum zunehmend unattraktiv macht – das sind die wahren Ursachen der Misere.
Statt Vermieter mit immer neuen Regulierungen zu gängeln und damit das Angebot weiter zu verknappen, sollte eine vernünftige Regierung alles daran setzen, Investitionen in Wohnraum wieder attraktiv zu machen. Wer privates Kapital aus dem Wohnungsmarkt vertreibt, darf sich nicht wundern, wenn am Ende weniger Wohnungen zur Verfügung stehen. Das ist keine Raketenwissenschaft, sondern simples ökonomisches Einmaleins – offenbar zu simpel für manche Politiker.
Die Große Koalition unter Friedrich Merz wäre gut beraten, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen. Der Berliner Mietendeckel ist krachend gescheitert, die Mietpreisbremse hat nachweislich das Angebot verknappt, und nun droht das nächste verfassungswidrige Regulierungsexperiment. Es wäre an der Zeit, den Mut aufzubringen, die eigentlichen Probleme anzupacken – auch wenn das bedeutet, liebgewonnene ideologische Positionen aufzugeben.
Eigentumsschutz als Fundament der Freiheit
Was dieser Fall einmal mehr verdeutlicht: Das Grundgesetz und insbesondere der Schutz des Eigentums in Artikel 14 sind keine lästigen Hindernisse auf dem Weg zu einer vermeintlich gerechteren Gesellschaft. Sie sind das Fundament unserer freiheitlichen Ordnung. Wer Eigentumsrechte aushöhlt – und sei es mit den besten Absichten –, sägt an dem Ast, auf dem unser gesamter Wohlstand sitzt. Es bleibt zu hoffen, dass die Gerichte auch diesmal als Korrektiv funktionieren, sollte die Politik erneut über das Ziel hinausschießen.
In Zeiten, in denen die Kaufkraft des Euro durch Inflation und die geplante Schuldenexplosion des 500-Milliarden-Sondervermögens weiter erodiert, sollten Bürger umso mehr darauf achten, ihr Vermögen breit zu streuen. Physische Edelmetalle wie Gold und Silber haben sich über Jahrhunderte als verlässlicher Wertspeicher bewährt und können als sinnvolle Ergänzung eines diversifizierten Portfolios zur Vermögenssicherung beitragen – unabhängig davon, welche regulatorischen Experimente die Politik als nächstes plant.
Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Anlageberatung dar. Jede Anlageentscheidung sollte auf Basis eigener, sorgfältiger Recherche getroffen werden. Wir übernehmen keine Haftung für individuelle Anlageentscheidungen, die auf Grundlage dieses Artikels getroffen werden. Konsultieren Sie im Zweifel einen unabhängigen Finanzberater.
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