
Verurteilung von CJ Hopkins: Ein beunruhigendes Signal für Regierungskritiker
Am 30. September 2024 wurde der Autor CJ Hopkins vom Kammergericht für schuldig befunden, gegen das in Paragraf 86a StGB normierte Kennzeichenverbot verstoßen zu haben. Damit wurde der überraschende Freispruch des Amtsgerichts Tiergarten aufgehoben. Die Höhe der Strafe wird das Amtsgericht Tiergarten noch festlegen, an das das Verfahren zurückverwiesen wurde.
Ein umstrittenes Urteil
Hopkins hatte während der Coronazeit autoritäres Regierungshandeln unter Verwendung von Hakenkreuzen kritisiert. Diese Entscheidung der deutschen Justiz entfernt sich einmal mehr von den Grundsätzen einer freiheitlichen Demokratie, die vom Austausch widerstreitender Überzeugungen und Meinungen sowie der Kritik an Regierungshandeln lebt. Solange Medien wie Der Spiegel und der Stern unbescholten NS-Kennzeichen auf ihren Titelseiten verwenden dürfen, sollte dies auch für Regierungskritiker gelten.
Die Rolle der Justiz
Die Justiz scheint hier mit zweierlei Maß zu messen. Offensichtliche Regimekritik bei Verwendung von NS-Kennzeichen wird verurteilt, während die Verhandlung unter unangemessenen „Anti-Terror-Auflagen“ durchgeführt wird. Dies wirft die Frage auf, wie weit sich die Justiz in Deutschland von urdemokratischen Grundsätzen entfernt hat.
Meinungs- und Kunstfreiheit in Gefahr?
Das Gericht argumentierte, dass derartige Posts weder von der Meinungsfreiheit noch von der Kunstfreiheit gedeckt seien. Doch was, wenn nicht das, ist dann noch Meinungs- bzw. Kunstfreiheit? Einem Amerikaner, der mit einer Jüdin verheiratet ist, kann schwerlich unterstellt werden, er würde „den Nationalsozialismus verharmlosen“.
In Urteilen wie diesen zeigt sich eine sehr bedenkliche Tendenz deutscher Gerichte, Menschen, die autoritäres Regierungshandeln kritisieren und vor einem Aufleben faschistischer Strukturen warnen, wie CJ Hopkins, eine „Verharmlosung des Nationalsozialismus“ zu unterstellen, um an ihnen ein Exempel zu statuieren und Kritiker mundtot zu machen.
Die Verharmlosung des Nationalsozialismus
Die Verharmlosung des Nationalsozialismus ist im Übrigen eine Formulierung des Paragrafen 130 StGB (Volksverhetzung), die zum Kennzeichenverbot nicht passt, worauf schon Professor Martin Schwab hinweist. Der Spiegel fragte auf der Titelseite, die eine Deutschlandfahne über einem gut sichtbaren Hakenkreuz zeigt: „Nichts gelernt?“ Nach diesem Urteil scheint sich die Antwort zumindest für die Justiz aufzudrängen.
Hoffnung auf das Bundesverfassungsgericht
Es bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht auf die zu erwartende Verfassungsbeschwerde CJ Hopkins wie schon im Fall Reichelt beweist, dass auch 2024 Meinungs- und Kunstfreiheit nach wie vor in Deutschland gelten – auch und gerade für Regierungskritiker.
Dr. Clivia von Dewitz, die zu NS-Gedankengut und Strafrecht promoviert hat, kritisiert das Urteil scharf und sieht darin eine bedenkliche Tendenz der Gerichte, Regierungskritiker mundtot zu machen. Diese Entwicklung ist ein alarmierendes Signal für die Meinungsfreiheit in Deutschland.

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