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16 Namen, 61 AkteneintrÀge: Warum ist dieser Mann noch hier?

16 Namen, 61 AkteneintrÀge: Warum ist dieser Mann noch hier?
Symbolbild: KI-generiert

Seit 2018 muss der Sudanese Mohamet E. Deutschland verlassen. Die Polizei fĂŒhrt ihn in 61 FĂ€llen als TatverdĂ€chtigen, die Behörden stufen ihn als Risiko fĂŒr die innere Sicherheit ein. Abgeschoben wurde er trotzdem nie. Interne Unterlagen aus Niedersachsen, ĂŒber die das Portal NIUS berichtet, zeigen den Grund: Es fehlt ein einziges Dokument.

Ein Mann, viele Namen

Laut den Akten kommt E. am 1. Juli 2015 ĂŒber Italien nach Deutschland. Er nennt sich „Hamed Adum“ und gibt an, aus Eritrea zu stammen. Im Oktober 2016 stellt er einen Asylantrag. Das BAMF lehnt ihn im Januar 2017 als unzulĂ€ssig ab, im MĂ€rz 2017 wird E. nach Italien zurĂŒckgebracht.

Zwei Monate spÀter ist er wieder da. Auch sein zweiter Asylantrag scheitert. Seit dem 27. Februar 2018 ist er vollziehbar ausreisepflichtig. Ausgereist ist er nie.

Im AuslĂ€nderzentralregister stehen den Unterlagen zufolge mehr als 16 IdentitĂ€ten: andere Namen, andere HerkunftslĂ€nder, andere Geburtsdaten. Bei der Anhörung im Mai 2017 soll er in einem einzigen GesprĂ€ch drei verschiedene Personalien genannt haben. Das BAMF hielt fest: „Selbst im Rahmen der Anhörung gab er drei verschiedene Personalien an.“ Als man ihn auf die WidersprĂŒche ansprach, soll er dem Dolmetscher und dem Anhörer mit Gewalt gedroht haben.

Die Polizei kennt ihn gut

Ein internes Polizeidokument ĂŒber 40 Seiten listet laut dem Bericht 61 EinsĂ€tze auf, in denen E. als TatverdĂ€chtiger erfasst wurde. Die VorwĂŒrfe reichen von Diebstahl und Bedrohung ĂŒber gefĂ€hrliche Körperverletzung bis zu schwerem Raub. 25 EintrĂ€ge betreffen Drogendelikte. Dazu kommt ein Verfahren wegen Sozialbetrugs. E. saß mehrfach in Haft und erhielt Geldstrafen. Danach war er jedes Mal wieder frei. An manchen Tagen soll ihn die Polizei dreimal in Gewahrsam genommen haben.

Besonders schwer wiegt ein Fall vom 3. Juli 2022 in Hannover. Laut Polizeiakte sollen mehrere MĂ€nner frĂŒhmorgens einem Opfer aufgelauert haben. Einer von ihnen soll den Mann mit einem GĂŒrtel gewĂŒrgt haben. Dann sollen sie ihn am Boden getreten und ausgeraubt haben. E. soll versucht haben, dem Opfer einen Ring abzuziehen. Als das nicht klappte, soll er gedroht haben, ihm den Finger abzuschneiden. Er wurde noch am Tatort festgenommen.

Höchste PrioritĂ€t – zumindest auf dem Papier

E. gilt als IntensivstraftĂ€ter. Die Abschiebebehörde hat ihn sogar als „MI-Fall“ eingestuft. Das KĂŒrzel steht fĂŒr das Innenministerium. Es gilt fĂŒr GefĂ€hrder, schwere StraftĂ€ter und Personen, die als erhebliche Gefahr fĂŒr die innere Sicherheit eingeschĂ€tzt werden. In solchen FĂ€llen sind enge Absprachen zwischen den Behörden und besondere Sicherheitsvorkehrungen vorgesehen.

2024 schien der Fall gelöst. Die sudanesische Botschaft in Berlin bestĂ€tigte seine IdentitĂ€t: Mohamet E., geboren in Atbara. Danach geschah den Unterlagen zufolge mehr als zwei Jahre lang nichts. Denn ohne Passersatzpapier kann niemand ohne gĂŒltigen Pass abgeschoben werden. FĂŒr Dezember 2025 war ein Charterflug in den Sudan geplant, E. saß damals noch eine Haftstrafe von anderthalb Jahren ab. Weil das Papier immer noch fehlte, wurde die Abschiebung abgesagt.

Personal fehlt, das Ministerium schweigt

Nach NIUS-Informationen fehlt der Behörde Personal, um Passersatzpapiere zu beschaffen. Wichtige Stellen seien trotz jahrelanger interner Kritik unbesetzt. Bei AuslĂ€ndern ohne besondere PrioritĂ€t werde oft gar kein Passersatz beantragt. Warum es trotz Geburtsurkunde aus dem Sudan nicht gelang, beantwortete das SPD-gefĂŒhrte Innenministerium in Hannover laut dem Bericht nicht. Auch zum Aufenthaltsort von E. Ă€ußerte es sich nicht. Nach NIUS-Informationen lebt er weiter in Deutschland.

Ein Einzelfall ist das nicht. In Niedersachsen starb im August 2025 die 16-jĂ€hrige Liana K. in Friedland: Ein abgelehnter Asylbewerber aus dem Irak soll sie laut Ermittlern vor einen GĂŒterzug gestoßen haben. Ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten ist nach aktuellem Stand nicht abgeschlossen; Berichten zufolge wird wegen des Verdachts fehlender SchuldfĂ€higkeit ein Sicherungsverfahren geprĂŒft. Der Mann hĂ€tte nach Angaben der Behörden lĂ€ngst nach Litauen ĂŒberstellt werden sollen. Bundesweit wurden 2025 offiziellen Zahlen zufolge 22.787 Menschen abgeschoben, etwas mehr als im Jahr davor.

Aus Sicht unserer Redaktion zeigt der Fall ein Grundproblem: Gesetze helfen wenig, wenn niemand sie umsetzt. Wer als Gefahr fĂŒr die Sicherheit gilt und trotzdem acht Jahre bleiben kann, schadet dem Vertrauen in den Staat. Viele BĂŒrger erwarten zu Recht, dass Politik und Verwaltung zuerst an die Sicherheit der eigenen Bevölkerung denken.

Hinweis der Redaktion: Einzelne Sachverhalte in diesem Artikel stĂŒtzen sich auf interne Unterlagen und Angaben, ĂŒber die das Portal NIUS berichtet hat, sowie auf Polizei- und Behördenakten. Die geschilderten VorwĂŒrfe und TathergĂ€nge sind, soweit nicht rechtskrĂ€ftig festgestellt, als VerdachtsfĂ€lle zu verstehen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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