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02.10.2026
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Brüssel greift nach der AfD-Europapartei: Wer jetzt Richter spielt

Brüssel greift nach der AfD-Europapartei: Wer jetzt Richter spielt
Symbolbild: KI-generiert

Sechs Personen entscheiden in Brüssel über die Zukunft der Europapartei „Europa souveräner Nationen“ (ESN), zu der auch die AfD gehört. Seit Juli läuft gegen das Bündnis ein Prüfverfahren wegen angeblicher Verstöße gegen die Grundwerte der EU. Am Ende könnte die ESN ihren Status als Europapartei und ihre Fördergelder verlieren. Das wäre ein Vorgang ohne Beispiel.

Ein Verfahren ohne Vorbild

Ins Rollen gebracht hat den Fall die EU-Aufsichtsbehörde für europäische politische Parteien und Stiftungen (APPF). Laut Medienberichten schickte sie im Mai ein rund 300 Seiten langes Schreiben an Parlament, Rat und Kommission. Darin sollen Social-Media-Beiträge, Gerichtsurteile und Äußerungen von Mitgliedsparteien gesammelt sein, die aus Sicht der Behörde Zweifel an der Werte-Treue der ESN begründen.

Am 7. Juli 2026 stimmte das Europaparlament mit 414 zu 224 Stimmen bei 18 Enthaltungen dafür, die Prüfung offiziell anzustoßen. Sollte die ESN tatsächlich aus dem Register gestrichen werden, wäre das der erste Fall dieser Art in der Geschichte der Union.

Finanziell geht es um viel. Für 2026 stehen der Partei Berichten zufolge mehr als zwei Millionen Euro an EU-Mitteln zu. Die gleichnamige Fraktion mit 27 Abgeordneten im Parlament wäre zwar nicht betroffen. Zum Bündnis gehören neben der AfD unter anderem die französische Reconquête, die polnische Konföderation und die bulgarische Partei Wiedergeburt.

Das Gremium: neutral oder politisch eingefärbt?

Beraten soll das sogenannte Komitee unabhängiger herausragender Persönlichkeiten. Die endgültige Entscheidung trifft danach die Aufsichtsbehörde. Wie ein Brüsseler Politikmagazin berichtet, seien die Mitglieder über politische Absprachen, Vorschläge einzelner Staaten und die Kommission ausgewählt worden. Die EU-Institutionen betonen, alles sei regelkonform abgelaufen und das Gremium arbeite rein juristisch.

Kritiker der Zusammensetzung sehen das anders. Im Mittelpunkt steht die polnische Politikwissenschaftlerin Anna Pacześniak. Sie sitzt im wissenschaftlichen Beirat der „Foundation for European Progressive Studies“, die den europäischen Sozialdemokraten nahesteht. In früheren Texten soll sie der polnischen Rechten eine „illiberale Gegenrevolution“ zugeschrieben und sie mit einer „Erosion der Demokratie“ in Verbindung gebracht haben.

Auch die deutsche Juristin Pia Lange, seit 2023 Richterin am Bremer Staatsgerichtshof, gehört dem Gremium an. Sie soll die Debatte um die gescheiterte Verfassungsrichter-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf als völlig unangemessen bezeichnet haben. Angriffe rechter Netzwerke auf Juristen dürfe man aus ihrer Sicht nicht hinnehmen.

Die übrigen vier

  • Luca Pietro Vanoni (Italien): gilt als eher konservativ und war Gastdozent am Mathias Corvinus Collegium, einer Orbán nahestehenden Denkfabrik.
  • Linas Kontrimas (Litauen): trat 2019 für eine Partei aus dem Umfeld der Europäischen Konservativen und Reformer zur Europawahl an.
  • Alexander Italianer (Niederlande): parteilos, von 2015 bis 2018 Generalsekretär der EU-Kommission.
  • Martine Reicherts (Luxemburg): parteilose Juristin und frühere EU-Kommissarin, vorgeschlagen von den Sozialdemokraten der LSAP.

Nach Ablauf der Unterlagenübergabe hat das Komitee zwei Monate Zeit für seine Stellungnahme.

Die ESN schlägt zurück und zielt auf die Grünen

ESN-Mitgründer Alexander Sell, selbst AfD-Mitglied, spart nicht mit Kritik. In dem Gremium säßen seiner Ansicht nach „eindeutig parteipolitisch gebundene Personen“. Das sage viel über das Demokratieverständnis der EU aus. Parteivertreter, so Sell, sollten in einer echten Demokratie nicht über die Finanzierung ihrer Konkurrenten mitentscheiden.

Gleichzeitig dreht er den Spieß um. Sell hat die Aufsichtsbehörde aufgefordert, auch die Europäische Grüne Partei zu prüfen. Es gebe dokumentierte Äußerungen von Mitgliedern, die auf ein Antisemitismus-Problem hindeuteten, argumentiert er. EU-Werte dürften nicht selektiv durchgesetzt werden.

„Nach den jüngsten Enthüllungen über Antisemitismus innerhalb der Europäischen Partei der Grünen erwarten wir, dass die europäischen Aufsichtsbehörden dort dieselben Maßstäbe anlegen wie in unserem Fall.“

Eine Grundsatzfrage für Europa

Der Fall reicht weit über die ESN hinaus. Darf eine Behörde in Brüssel, beraten von einem handverlesenen Zirkel, darüber befinden, welche Opposition förderwürdig ist? Bisher haben das in Europa die Wähler entschieden. Wenn ausgerechnet die politische Konkurrenz an diesem Urteil mitwirkt, leidet das Vertrauen in Neutralität. Und dieses Vertrauen braucht die EU dringend.

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