
Brüssels Karton-Falle: Ein Paket ins Ausland, Hunderte Euro Bürokratie!

Seit dem 12. August 2026 gilt in allen EU-Staaten die neue Verpackungsverordnung PPWR. Für kleine Händler und Hersteller, die nur gelegentlich Ware ins europäische Ausland verschicken, wird das zum teuren Ärgernis. Wer ein paar Kartons nach Frankreich, Österreich oder Estland schickt, muss Meldepflichten und Fixkosten stemmen, die in keinem Verhältnis zum Umsatz stehen. Auch deutsche Firmen trifft das voll.
Gut gemeint, schlecht gemacht
Die Verordnung (EU) 2025/40 trat am 11. Februar 2025 in Kraft und gilt nach 18 Monaten Übergangsfrist direkt, ohne nationales Umsetzungsgesetz. Sie löst die alte Verpackungsrichtlinie von 1994 ab. Der Plan dahinter: weniger Verpackungsmüll. Bis 2040 soll der Abfall pro Kopf um 15 Prozent unter das Niveau von 2018 sinken.
Das Versprechen lautete außerdem, den Flickenteppich aus 27 nationalen Regeln abzuschaffen. In der Praxis klappt das bisher nicht. Händlerverbände beklagen, der grenzüberschreitende Handel werde schwerer statt leichter.
Der Knackpunkt: ein Bevollmächtigter in jedem Land
Den meisten Ärger macht eine einzige Vorschrift. Wer an Endkunden in einem anderen EU-Land liefert und dort keine Niederlassung hat, muss vor Ort einen Bevollmächtigten benennen. Der kümmert sich um die Verpackungspflichten. Eine Mindestmenge gibt es nicht, auch keine Ausnahme für Kleinbetriebe. Die Pflicht greift ab dem ersten Paket.
Laut Händlerbund kostet so ein Bevollmächtigter pro Zielland mehrere hundert Euro im Jahr. Dabei sei es egal, ob er fünf oder fünfhundert Pakete betreut. Fachanwälte nennen 600 bis 2.000 Euro pro Land. Wer in alle anderen EU-Staaten liefert, zahle demnach über 15.000 Euro im Jahr zusätzlich. Ist das noch Binnenmarkt oder schon eine Mautstelle aus Paragrafen?
Schon das Versandetikett kann zum Problem werden
Dazu kommt eine weitere Unsicherheit. Nach Angaben des Händlerbunds vertritt die Zentrale Stelle Verpackungsregister folgende Auslegung: Wer nur ein Versandlabel auf einen Karton klebt, wird schon zum „Erzeuger“ der Verpackung. Dann müsste er die Verpackung selbst kennzeichnen, registrieren, lizenzieren und eine Konformitätserklärung ausstellen. Das gilt auch dann, wenn der Kartonhersteller all das längst erledigt hat. Ein Gericht hat diese Frage noch nicht geklärt.
Erste Shops ziehen die Reißleine
Die Folgen zeigen sich schon. Medienberichten zufolge liefern seit Mitte August viele kleine Onlinehändler nicht mehr ins EU-Ausland, manche haben ganz aufgegeben. Ausgerechnet der Mittelstand, den Brüssel in Sonntagsreden lobt, zieht sich so auf den Heimatmarkt zurück. Kunden in kleinen Staaten wie Malta könnten Beobachtern zufolge bald kaum noch von Händlern aus anderen EU-Ländern beliefert werden.
Brüssel rudert zurück, aber langsam
Hinter den Kulissen ist das Durcheinander groß. Die EU-Kommission hatte im Dezember 2025 im sogenannten Umwelt-Omnibus vorgeschlagen, die Pflicht zum Bevollmächtigten zu lockern. Die Mitgliedstaaten äußerten Berichten zufolge im Sommer „starke Vorbehalte“ und lehnten Erleichterungen vorerst ab. Jetzt empfiehlt die Kommission den nationalen Behörden, fehlende Bevollmächtigte vorerst nicht zu bestrafen. Bindend ist diese Empfehlung nicht. Nach eigenen Angaben will die Kommission die Pflicht bis 2035 aussetzen, sobald Parlament und Mitgliedstaaten zustimmen.
Berlin hat am 7. September 2026 in Brüssel einen eigenen Vorschlag vorgestellt:
- Wer weniger als zehn Tonnen Verpackung im Jahr in Umlauf bringt, soll keinen Bevollmächtigten mehr brauchen.
- Die Registrierung soll bis Mitte 2028 ausgesetzt werden, bis ein zentrales europäisches Register arbeitet.
Das klingt vernünftig. Es zeigt aber vor allem eines: Die Regel wurde beschlossen, ohne die Folgen für kleine Betriebe ernsthaft durchzurechnen. Repariert wird jetzt erst, nachdem der Schaden bei Händlern entstanden ist. Bis die Korrektur kommt, tragen Familienbetriebe und Gründer das Risiko, also die Firmen, die mit wenig Personal und viel Eigenverantwortung arbeiten.
Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Er gibt unsere redaktionelle Meinung und die uns vorliegenden Informationen wieder. Ob und welche Pflichten aus der Verpackungsverordnung für Ihr Unternehmen gelten, sollten Sie im Einzelfall mit einem fachkundigen Berater klären.
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