
Grüne fordern Sanktionsfreiheit für Bürgergeld-Empfänger mit Kindern – und ignorieren die Fakten
Es ist ein altbekanntes Muster, das sich in der deutschen Sozialpolitik mit ermüdender Regelmäßigkeit wiederholt: Die Grünen entdecken ein vermeintliches Unrecht, blasen es zur nationalen Katastrophe auf – und verschweigen dabei geflissentlich die entscheidenden Details. Diesmal geht es um Sanktionen gegen Bürgergeld-Empfänger, die Kinder haben. Die Forderung der einstigen Regierungspartei: Keine Kürzungen mehr, wenn Minderjährige im Haushalt leben. Klingt edel. Klingt sozial. Klingt nach dem, was die Grünen am besten können – mit dem Geld anderer Leute großzügig sein.
16.800 Kinder als politische Munition
Ausgangspunkt der grünen Empörungswelle ist die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion. Demnach seien im Jahr 2024 rund 8.300 Haushalte mit Kindern von Bürgergeld-Sanktionen betroffen gewesen. Bei durchschnittlich zwei Kindern pro Familie ergebe sich eine Zahl von etwa 16.800 betroffenen Minderjährigen. Die Grünen-Fraktionsvize Misbah Khan sprach daraufhin von einem „Brandbeschleuniger für Kinderarmut". Eine Formulierung, die emotional zündet – aber bei näherer Betrachtung auf tönernen Füßen steht.
Denn was Khan und ihre Parteifreunde wohlweislich unter den Tisch fallen lassen: Die Kinder selbst sind von den Sanktionen überhaupt nicht betroffen. Das Bundesarbeitsministerium stellte in seiner Antwort unmissverständlich klar, dass die Zuschläge für Minderjährige auch bei verhängten Sanktionen vollständig ausgezahlt würden. Die Kinder seien „umfassend geschützt". Die Kürzungen treffen ausschließlich den Erwachsenen, der sich nicht an die vereinbarten Auflagen hält. Im Durchschnitt handelte es sich dabei um eine Reduktion von gerade einmal 63 Euro.
Die Verhältnismäßigkeit spricht eine deutliche Sprache
Man muss sich diese Zahlen einmal auf der Zunge zergehen lassen: Mitte 2025 lebten 1,8 Millionen Minderjährige in Familien, die Bürgergeld beziehen. Die 16.800 von Sanktionen „betroffenen" Kinder – die, wie dargelegt, gar nicht direkt betroffen sind – machen davon weniger als ein Prozent aus. Weniger als ein Prozent! Und für diesen verschwindend geringen Anteil wollen die Grünen ein ganzes Sanktionssystem aushebeln, das ohnehin schon zu den zahnlosesten in ganz Europa gehört.
Wer die aktuelle Rechtslage kennt, der weiß: Das Bürgergeld kann derzeit um maximal 30 Prozent für drei Monate gekürzt werden. Nur in absoluten Ausnahmefällen, wenn jemand die Arbeit komplett verweigert, kann der Bezug für einen einzigen Monat ausgesetzt werden – wobei selbst dann die Kosten für Wohnung und Heizung weiterhin übernommen werden. Von einer existenzbedrohenden Härte kann also beim besten Willen keine Rede sein.
Kinder als Schutzschild gegen jede Eigenverantwortung?
Was die Grünen hier betreiben, ist nichts anderes als die Instrumentalisierung von Kindern für ideologische Zwecke. Folgt man ihrer Logik konsequent zu Ende, dann dürfte kein Elternteil im Bürgergeld-Bezug jemals für irgendetwas zur Rechenschaft gezogen werden. Wer ein Kind hat, wäre de facto immun gegen jede Form der Sanktionierung. Die Botschaft, die davon ausginge, wäre verheerend: Eigenverantwortung? Überflüssig. Mitwirkungspflichten? Nur für Kinderlose.
Dabei vergessen die Grünen – oder ignorieren es bewusst –, dass jeder Euro, der an Bürgergeld-Empfänger fließt, von hart arbeitenden Steuerzahlern erwirtschaftet wird. Von Menschen, die morgens aufstehen, ihre Kinder in die Kita bringen und dann acht oder mehr Stunden arbeiten gehen, um am Ende des Monats festzustellen, dass ihnen nach Steuern und Abgaben kaum mehr bleibt als manchem Transferleistungsempfänger. Diese Menschen haben ein Recht darauf, dass mit ihrem Geld verantwortungsvoll umgegangen wird – und dass diejenigen, die es erhalten, zumindest die Mindestanforderungen erfüllen.
Die Reform der Großen Koalition geht in die richtige Richtung
Während die Grünen also einmal mehr den Sozialstaat zur bedingungslosen Rundumversorgung ausbauen wollen, arbeiten Union und SPD in der neuen Großen Koalition an einer Reform, die zumindest ansatzweise in die richtige Richtung weist. Die geplante neue Grundsicherung soll die schnelle Vermittlung in Arbeit zum erklärten Ziel haben. Für Eltern mit Kindern unter drei Jahren soll ab dem ersten Geburtstag des Kindes eine Beratungspflicht gelten. Steht ein Krippenplatz zur Verfügung, muss dieser angenommen werden.
Besonders bemerkenswert sind die verschärften Sanktionsregeln: Wer zwei Termine beim Jobcenter nicht wahrnimmt, dem soll die Grundsicherung um 30 Prozent gekürzt werden. Beim dritten versäumten Termin sollen die Bezüge komplett gestrichen werden. Und wer auch im Folgemonat nicht erscheint, dem sollen sogar die Kosten für die Unterkunft nicht mehr erstattet werden. Das klingt hart – ist aber nichts anderes als die Wiederherstellung eines Grundprinzips, das in jeder funktionierenden Gesellschaft gelten sollte: Wer Hilfe empfängt, muss auch bereit sein, seinen Teil beizutragen.
Ein Sozialsystem am Scheideweg
Deutschland steht vor einer grundlegenden Weichenstellung. Die wirtschaftliche Lage ist angespannt, die Arbeitslosigkeit steigt, die Steuereinnahmen sinken, während die Ausgaben für Sozialleistungen explodieren. Das von der neuen Bundesregierung beschlossene 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen wird die Schuldenlast für kommende Generationen weiter in die Höhe treiben. In einer solchen Situation Sanktionen abzuschaffen – und sei es nur für eine bestimmte Gruppe – wäre ein fatales Signal.
Es wäre das Signal, dass sich Arbeit in Deutschland nicht mehr lohnt. Dass der Staat seine Bürger nicht mehr fordert, sondern nur noch alimentiert. Dass Eigenverantwortung ein Relikt vergangener Zeiten ist, ersetzt durch einen grünen Wohlfühlstaat, in dem niemand mehr für irgendetwas geradestehen muss. Wer wirklich etwas gegen Kinderarmut tun will, der sollte nicht Sanktionen abschaffen, sondern dafür sorgen, dass Eltern wieder in Arbeit kommen. Denn nichts schützt Kinder besser vor Armut als erwerbstätige Eltern – eine Binsenweisheit, die den Grünen offenbar abhanden gekommen ist.
Die Frage, die sich jeder Steuerzahler in diesem Land stellen sollte, lautet: Wie lange wollen wir uns noch von einer Partei, die bei der letzten Bundestagswahl gerade einmal auf einstellige Ergebnisse kam, vorschreiben lassen, wie mit dem hart erarbeiteten Geld der Bürger umzugehen ist? Die Antwort darauf sollte eigentlich auf der Hand liegen.
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