
Karlsruhe-Debatte: SPD-Juristin öffnet die Tür für die AfD

Es ist ein Satz, der in Berlin einschlägt: Frauke Brosius-Gersdorf, die im Sommer 2025 spektakulär gescheiterte SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, fordert ein Vorschlagsrecht für alle Bundestagsfraktionen – ausdrücklich auch für AfD und Linke. Das sagte die Potsdamer Staatsrechtlerin in einem Interview mit dem Tagesspiegel, das am Montag erschien.
Bislang teilen Union und SPD die Kandidatenkür für Karlsruhe weitgehend unter sich auf: je drei Vorschläge, dazu je einer für Grüne und – obwohl außerparlamentarisch – die FDP. AfD und Linke gehen leer aus. Zusammen repräsentieren sie einen erheblichen Teil der Wählerschaft.
„Pluralismus nutzt dem Bundesverfassungsgericht“
Brosius-Gersdorf argumentiert juristisch, nicht parteitaktisch. Alle Fraktionen sollten nach ihrer Auffassung ein Vorschlagsrecht erhalten, denn:
„Pluralismus nutzt dem Bundesverfassungsgericht.“
Und weiter: Es sei „ein Gebot der Gerechtigkeit, das Vorschlagsrecht spiegelbildlich zu den politischen Verhältnissen im Bundestag zu regeln“. Parteien, die nicht verboten seien, hätten grundsätzlich Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe – entsprechend ihrer Stärke im Parlament.
Der Vertrauensschwund als Alarmsignal
Die 55-Jährige verweist auf den Ansehensverlust des Gerichts. Nach Zahlen des Instituts für Demoskopie Allensbach brachten im Herbst 2025 nur noch rund 63 Prozent der Bürger dem Bundesverfassungsgericht großes Vertrauen entgegen – 2021 waren es Medienberichten zufolge noch etwa 81 Prozent, 2013 sogar rund 85 Prozent. Ein Absturz in wenigen Jahren.
Würden AfD und Linke einbezogen, könne das nach ihrer Einschätzung das Vertrauen der Bevölkerung stärken. Dass Vorschlagsrechte „von Fraktionen an den politischen Rändern“ die Rechtsprechungskultur verändern könnten, räumt sie ein – das Gericht könne damit umgehen.
Frontalangriff auf die Brandmauer
Bemerkenswert ist ihre Kritik an der sogenannten Brandmauer. Sobald durch sie verfassungsrechtliche Rechte beschnitten würden – etwa das Recht auf spiegelbildliche Besetzung der Ausschüsse –, werde daraus eine Rechtsfrage, so die Juristin.
Konkret nennt sie das Parlamentarische Kontrollgremium, das die Nachrichtendienste überwacht. Dort sitzen nur Union, SPD und ein Grüner; AfD und Linke wurde der Sitz verweigert. Bezogen auf die Linke sei das verfassungswidrig, sagt Brosius-Gersdorf. Bei der AfD sei die Verweigerung angesichts der Beobachtung durch den Verfassungsschutz noch zu rechtfertigen.
Warnung vor dem Verbotsverfahren
Zum von SPD-Chef Lars Klingbeil ins Spiel gebrachten AfD-Verbotsverfahren äußert sie sich zurückhaltend. Legitim sei ein solcher Antrag nur, wenn die sehr hohen Voraussetzungen voraussichtlich erfüllt seien. Ihr Satz dürfte manchem in der eigenen Partei nicht gefallen:
„Es einfach mal zu versuchen, halte ich für gefährlich. Das Scheitern eines Parteiverbotsantrags wäre fatal.“
Stattdessen empfiehlt sie, über die realen Probleme des Landes zu reden – darüber, was geschehen müsse, damit es wirtschaftlich wieder bergauf gehe. Gute, gemeinwohlorientierte Politik der Mitte sei der beste Schutz gegen extreme Parteien.
Aus Sicht unserer Redaktion ist das die eigentliche Pointe: Ausgerechnet eine Juristin, deren Kandidatur im August 2025 nach wochenlangem Streit scheiterte, erinnert die politische Klasse daran, dass Vertrauen nicht durch Ausschluss entsteht – sondern durch Regeln, die für alle gelten. Wer Institutionen schützen will, sollte sie nicht zur Beute von Koalitionsarithmetik machen.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar.

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