
Konto nur noch mit EU-Wallet? Brüssels Freiwilligkeit hat einen Haken

Die EU-Anti-Geldwäschebehörde AMLA mit Sitz in Frankfurt am Main will die digitale Brieftasche der EU zum Standard machen, wenn Bürger sich bei ihrer Bank ausweisen. Ihren endgültigen Entwurf für neue Regeln zur Kundenprüfung hat die Behörde Ende September 2026 an die EU-Kommission geschickt. Offiziell ist die sogenannte EUDI-Wallet weiter freiwillig. Wer genauer liest, ahnt aber, wohin das führen dürfte.
Video und Selfie? Nur noch mit Begründung
Der Entwurf legt fest, welche Daten Banken, Unternehmen und Freiberufler von ihren Kunden erheben und prüfen müssen. Elektronische Identifizierungsmittel, darunter die EU-Wallet, sollten nach dem Willen der AMLA „möglichst überall verwendet werden“.
Die bisher üblichen Video-Ident- oder Selfie-Verfahren bleiben zwar erlaubt, allerdings nur als Ausnahme. Laut Artikel 7 des Entwurfs muss eine Bank, die solche Verfahren nutzt, begründen können, warum der Kunde nicht auf dem Standardweg geprüft werden konnte. Außerdem muss sie der Aufsicht nachweisen, dass die Alternative allen Vorgaben genügt. Hinzu kommt eine Pflicht, Bilder, Videos, Ton und Daten für spätere Prüfungen aufzubewahren.
Bei der Wallet entfällt dieser Aufwand. Dem Entwurf zufolge müssen dann keine weiteren Daten erhoben werden, weil die Sicherheit der Wallet als ausreichend gilt. Welche Bank wird sich da freiwillig für den umständlichen Weg entscheiden?
Der sanfte Druck der Bürokratie
Kritiker halten genau das für den Trick. Die Wallet wird nicht verordnet. Brüssel macht aber alles andere so teuer, aufwendig und haftungsträchtig, dass die Institute ihre Kunden fast zwangsläufig zur Wallet drängen dürften. Schon in der öffentlichen Konsultation zwischen Februar und Mai 2026 hatten Stimmen gewarnt, eIDAS und die EU-Wallet könnten so faktisch zur Standardoption werden.
Die AMLA hat daraufhin nachgebessert, zumindest auf dem Papier. Der persönliche Ausweis und elektronische Identifizierungsmittel bleiben demnach gleichrangig die Standardverfahren. Bestehende Fern-Onboarding-Tools, die die Anforderungen erfüllen, dürfen weiter genutzt werden. Die Behauptung, die auf X kursiert, Video- und Selfie-Verfahren würden künftig gar nicht mehr akzeptiert, stimmt deshalb so nicht. Sie werden eben zur begründungspflichtigen Ausnahme.
Auch das Online-Banking im Visier
Die Neuregelung betrifft zunächst Kontoeröffnungen. Nach dem Bericht müssen Banken die Wallet aber etwa ab Ende 2027 auch als Option für die starke Kundenauthentifizierung akzeptieren, also für den Login und die Freigabe von Überweisungen. Push-TAN und Banking-Apps bleiben vorerst erlaubt.
„Freiwillig“ – so wie immer?
Rechtlich klingt alles beruhigend. In der EU-Verordnung 2024/1183 steht ausdrücklich: „Die Nutzung europäischer Digital Identity Wallets ist freiwillig.“ Wer auf die Wallet verzichtet, darf demnach keine Nachteile haben. Die Mitgliedstaaten müssen aber bis Ende 2026 mindestens eine solche Wallet anbieten. Die neue Geldwäscheverordnung gilt ab dem 10. Juli 2027, die technischen Standards sollen sechs Monate nach ihrem Inkrafttreten greifen.
Wie dehnbar solche Zusagen sind, zeigte der April. Damals bestritt die EU-Kommission, dass die Wallet verpflichtend werde. Gleichzeitig schlug die SPD vor, sie für alle über 16-Jährigen zur Pflicht zu machen, um soziale Medien nutzen zu dürfen. Aus Sicht vieler Bürger entsteht so Stück für Stück eine digitale Infrastruktur, in der jeder Bezahlvorgang und jedes Konto an eine staatlich verwaltete Identität gekoppelt ist.
Finanzielle Privatsphäre wird zum knappen Gut
Ohne Bankkonto lässt sich der Alltag heute kaum noch bewältigen. Wenn genau dort der Druck zur Wallet steigt, bleibt von der Wahlfreiheit nicht viel übrig. Umso wichtiger wird für viele Sparer ein Teil des Vermögens, der nicht vom nächsten Regelwerk aus Brüssel abhängt. Physisches Gold und Silber im eigenen Besitz kann als Beimischung in einem breit gestreuten Portfolio helfen, Vermögen unabhängig von digitalen Systemen zu sichern.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt unsere eigene Meinung und die uns vorliegenden Informationen wieder. Er ist keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Jeder Leser sollte selbst recherchieren und trägt für seine Anlageentscheidungen allein die Verantwortung.
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