
Messer in den Hals, Rabatt vom Gericht: Jetzt will er die Familie holen!

Das Landgericht Köln hat die Haftstrafe für einen Syrer, der wegen versuchten Totschlags verurteilt wurde, neu festgesetzt: vier Jahre und zehn Monate, also zwei Monate weniger als im ersten Urteil. Vor Gericht kündigte der Mann an, er wolle seine Frau und seine Kinder nach Deutschland holen. Sein Opfer lebt inzwischen auf der Straße.
Nötig wurde die neue Strafzumessung laut Medienberichten wegen eines Rechtsfehlers in der ersten Instanz. Was vor Gericht verhandelt wurde, zeigt, wie ungleich die Folgen einer einzigen Tat verteilt sein können.
1,5 Liter Blut mitten in Köln
Die Tat geschah am 27. April 2025 mitten in der Kölner Innenstadt. Dem Bericht zufolge mischte sich der damals 28-Jährige in einen Streit in der Drogenszene ein. Dabei wurde er geschlagen, offenbar auch mit einem Schlagring. Dann zog er ein Klappmesser und stach einem Kontrahenten in den Hals.
Aus einer verletzten Vene flossen rund 1,5 Liter Blut. Der 47-Jährige brach zusammen und musste notoperiert werden. Drei Tage lag er im künstlichen Koma, später kam eine Lungenembolie hinzu. Die Staatsanwaltschaft hielt im ersten Verfahren fest, dem Täter sei gleichgültig gewesen, ob der Geschädigte überlebe.
Der Täter spricht von Reue, das Opfer ringt um Luft
Sein Verteidiger beschrieb den Angeklagten als „grundsätzlich friedliebend“. Am Tattag sei er aber „sicher nicht Herr seiner Sinne“ gewesen, die Tat sei aus einer affektiven Erregung heraus geschehen. Der Syrer selbst sagte, er habe sich nur gewehrt und niemanden töten wollen. In der Haft habe er „viel nachdenken können“ und auf Alkohol und Drogen verzichtet.
Das Opfer schilderte etwas ganz anderes. Der Mann leide bis heute unter Schmerzen und Luftnot, schon Treppensteigen falle ihm schwer. Dazu kämen Schlafprobleme und Angststörungen. Dem Kölner Stadt-Anzeiger zufolge beschrieb er seinen Zustand so:
„Als würde man erwürgt werden und könnte sich nicht wehren.“
Trotzdem vergab er dem Angeklagten im Gerichtssaal und bat sogar um eine milde Strafe. Das verdient Respekt. Das Gericht wertete die Vergebung, die Entschuldigung und die Reue des Angeklagten zu seinen Gunsten. Die gefährliche Stichverletzung und seine Vorstrafen sprachen gegen ihn.
Familiennachzug statt Rückflug nach Damaskus?
Viele Bürger dürfte vor allem die Ankündigung des Verurteilten verärgern: Er wolle seine Familie aus Syrien holen und „ein normales Leben führen“. Ob er dafür überhaupt die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, ist offen. Sein Schutzstatus wurde nicht bekannt.
Zur Einordnung: Den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten hat die Große Koalition bis Juli 2027 ausgesetzt, Härtefälle ausgenommen. Nach dem Aufenthaltsrecht begründet eine Verurteilung zu mindestens zwei Jahren Haft wegen einer vorsätzlichen Tat außerdem ein besonders schwerwiegendes Interesse an einer Ausweisung. An Gesetzen fehlt es also nicht. Es fehlt daran, sie auch durchzusetzen.
Große Worte, wenige Flüge
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) verspricht Härte. In einer Mitteilung seines Ministeriums heißt es:
„Rückführungen von Straftätern müssen konsequent durchgeführt werden: Das sorgt für Ordnung, Orientierung und mehr Sicherheit.“
Die Zahlen sehen anders aus. Im Dezember 2025 wurde erstmals seit Beginn des Bürgerkriegs ein verurteilter Straftäter nach Syrien abgeschoben. Laut Mediendienst Integration folgten im Januar 2026 drei weitere Fälle. Nach Angaben des Innenministeriums waren Ende Juli 2026 aber 14.579 Syrer ausreisepflichtig, die meisten davon geduldet.
Aus Sicht unserer Redaktion zeigt der Kölner Fall, woran die deutsche Migrationspolitik krankt. Ein Mann sticht einem anderen in den Hals und plant danach den Familiennachzug. Sein Opfer schläft derweil auf der Straße. Einen Bürger, der sich an die Regeln hält, lässt diese Reihenfolge ratlos zurück. Wenn die Bundesregierung ihre Versprechen zur Migrationswende ernst meint, muss sie das an Fällen wie diesem beweisen.
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