
Vom Stimmzettel gestrichen: AfD-Mann Sichert will Friesland-Wahl kippen

Er durfte nicht antreten, jetzt zieht er vor die nächste Instanz: Der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert hat Einspruch gegen die Landratswahl im niedersächsischen Landkreis Friesland eingelegt. In einem zwölfseitigen Schriftsatz verlangt er, die Wahl vom 13. September für ungültig zu erklären und neu anzusetzen. Mit dem Lüneburger Landtagsabgeordneten Stephan Bothe will ein zweiter ausgeschlossener AfD-Bewerber folgen.
Ausschluss wegen „Zweifeln“ an der Verfassungstreue
Der Kreiswahlausschuss hatte Sichert im Juli nicht zugelassen. Er hatte Zweifel, ob der Politiker jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintrete. Medienberichten zufolge folgte das Gremium einer rechtlich unverbindlichen Empfehlung des niedersächsischen Innenministeriums.
Was dem Kandidaten vorgehalten wurde, lässt aufhorchen. Laut den Berichten ging es um seine Führungsämter in der AfD. Außerdem soll er Union, SPD und Grüne als „Kartellparteien“, „Blockparteien“ und „Einheitsbrei“ bezeichnet und sich polemisch gegen Migration geäußert haben. Kritisiert wurde auch ein Beitrag, in dem er sich gegen Regenbogenfahnen auf neutralen öffentlichen Gebäuden aussprach. Ist harte Oppositionsrhetorik jetzt ein Grund, jemanden gar nicht erst wählen zu lassen? Für viele Beobachter ist das ein gefährlicher Präzedenzfall.
Die Gerichte vertrösteten auf später
Sichert versuchte es im Eilverfahren und scheiterte zuerst am Verwaltungsgericht Oldenburg und dann am Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Die Richter ließen die Frage nach der Rechtmäßigkeit bewusst offen. Nach ihrer Auffassung kann ein ausgeschlossener Bewerber erst nach der Wahl Einspruch einlegen. Genau das hat Sichert jetzt getan.
Gewählt hat Friesland inzwischen trotzdem. Rolf Neuhaus (SPD) gewann laut offiziellem Ergebnis mit 57,5 Prozent. Über den Einspruch entscheidet nun zunächst der Kreistag, danach steht der Weg zum Verwaltungsgericht offen. Sichert hat bereits angekündigt, im Fall einer Ablehnung zu klagen.
Die Kernargumente des Einspruchs
- Es sei grundsätzlich fraglich, ob ein Wahlausschuss Kandidaten wegen Zweifeln an ihrer Verfassungstreue ausschließen dürfe. Grundlage ist Paragraf 45d Absatz 7 des Kommunalwahlgesetzes, der erst 2026 geändert wurde.
- Selbst wenn ein Ausschluss zulässig wäre, müsse er einer „strengen Verhältnismäßigkeitsprüfung“ unterliegen. Dafür seien „mindestens schwerwiegende Zweifel erforderlich“.
- Laut Bundesverfassungsgericht dürfe eine Partei nicht staatlich eingeschränkt werden, solange Karlsruhe sie nicht verboten habe.
- Sichert sei jahrelang im öffentlichen Dienst tätig gewesen, „ohne irgendeine treuebezogene Beanstandung“.
Ein Staatsdiener, der plötzlich verdächtig ist
Der letzte Punkt hat es in sich. Von 2009 bis Juli 2017 arbeitete Sichert bei der Anstalt fĂĽr Kommunale Datenverarbeitung in Bayern in Regensburg. Freigestellt wurde er nur, weil er in den Bundestag einzog. Nach dem Ende seines Mandats kann er in den alten Job zurĂĽckkehren. FĂĽr den Staatsdienst war er offenbar treu genug, fĂĽr das Amt des Landrats aber nicht? Kritiker sehen darin einen offenen Widerspruch.
Sichert ist kein Einzelfall. In Niedersachsen wurden drei weitere AfD-Bewerber ausgeschlossen, darunter Bothe in LĂĽneburg. Er kĂĽndigte an, am Montag nach der dortigen Stichwahl Einspruch einzulegen.
Recht haben und Recht bekommen
Wie lange so etwas dauern kann, zeigt der Fall Joachim Paul aus Rheinland-Pfalz. Der AfD-Landtagsabgeordnete wurde am 5. August 2025 von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen am 21. September 2025 ausgeschlossen, auch damals wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue. Mehr als ein Jahr später liegt sein Verfahren noch beim Verwaltungsgericht Koblenz. Wann es entscheidet, ist offen.
Darin steckt das eigentliche Problem. Selbst wenn ein Gericht die Ausschlüsse irgendwann kassieren sollte, sind die Posten längst vergeben. In einer Demokratie entscheiden normalerweise die Bürger an der Wahlurne, wen sie für untragbar halten, und nicht vorher ein Ausschuss. Wenn Gremien vorab sortieren, wer auf den Stimmzettel darf, leidet das Vertrauen in faire Wahlen. Dieses Vertrauen zu verspielen kann sich die Politik aus Sicht unserer Redaktion gerade am wenigsten leisten.
Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Er gibt die Meinung unserer Redaktion und die uns vorliegenden Informationen wieder.

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