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29.09.2026
18:06 Uhr
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Fußfessel gegen Prügel-Partner: Sachsen unterschreibt – Start erst 2027!

Fußfessel gegen Prügel-Partner: Sachsen unterschreibt – Start erst 2027!
Symbolbild: KI-generiert

Sachsen macht Tempo beim Schutz vor häuslicher Gewalt. Am Dienstag hat das Kabinett in Dresden dem Staatsvertrag der Länder zur elektronischen Fußfessel zugestimmt, direkt danach setzte Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) seine Unterschrift darunter. Eine Hürde bleibt aber noch: Der Landtag muss zustimmen.

Es geht um Minuten, manchmal auch um Leben. Und genau da stellt sich die Frage: Warum dauert es in Deutschland so lange, bis ein bewährtes Schutzinstrument bei den Opfern ankommt?

So funktioniert das „Spanische Modell“

Die rechtliche Grundlage ist eine Reform des bundesweiten Gewaltschutzgesetzes. Der Bundestag hat sie Medienberichten zufolge im Mai 2026 beschlossen, mit Stimmen von Union, SPD, AfD und Grünen. Die Linke enthielt sich. Ab dem 1. Juli 2027 dürfen Familiengerichte dann anordnen, dass Gewalttäter elektronisch überwacht werden.

Das Prinzip ist einfach. Kommt der Träger der Fußfessel der geschützten Person zu nahe oder betritt er eine vom Gericht verbotene Zone, löst das System Alarm aus. Die Überwachungsstelle warnt dann das Opfer und schaltet bei Bedarf die Polizei ein.

Wer zustimmt, kann außerdem selbst ein Empfangsgerät bei sich tragen. Diese Kombination heißt „Spanisches Modell“, weil Spanien solche Systeme sehr früh eingesetzt hat. Dort gilt es seit Jahren als Erfolgsgeschichte. Deutschland zieht jetzt nach, mit reichlich Verspätung.

Zentrale in Hessen statt 16 Einzellösungen

Immerhin verzichtet man diesmal auf den üblichen föderalen Flickenteppich. Laut Staatsvertrag übernimmt die IT-Stelle der hessischen Justiz die zentrale Überwachung, und zwar im Rahmen der Gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder.

Das hat einen handfesten Vorteil. Alarme werden über Landesgrenzen hinweg nach denselben Abläufen bearbeitet. Wenn ein Täter also umzieht oder seinem Opfer in ein anderes Bundesland folgt, gelten dort dieselben Regeln. Außerdem kann die Fußfessel nach einer Änderung im Kindschaftsrecht künftig auch zwischen Eltern und Kindern angeordnet werden.

Die Ministerin setzt auf Abstand

Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) findet klare Worte:

„Wir wollen Gewalttäter auf Abstand halten und Betroffene besser schützen. Gerade häusliche Gewalt kann zur tödlichen Gefahr werden. Die elektronische Fußfessel kann eine gefährliche Annäherung frühzeitig melden und der Polizei wertvolle Zeit verschaffen, um der geschützten Person zu helfen.“

Rund 30 Gewalttaten am Tag, allein in Sachsen

Die Zahlen sind erschreckend. Im Lagebild Häusliche Gewalt 2025 zählt das Landeskriminalamt Sachsen 10.613 Gewaltstraftaten und 11.531 Opfer. 71,2 Prozent der Opfer sind Frauen.

Bundesweit sieht es noch dramatischer aus. Nach Angaben des Bundeskriminalamts wurden 2024 insgesamt 265.942 Menschen Opfer häuslicher Gewalt, und die Zahl steigt seit Jahren. Offiziellen Angaben zufolge wurden schon 2023 in Deutschland 155 Frauen und 24 Männer von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet.

Sachsen hat mit der Technik schon Erfahrung. Der Freistaat setzte die Fußfessel nach spanischem Vorbild 2025 als erstes Bundesland ein, damals im Rahmen der strafrechtlichen Führungsaufsicht zur Aufenthaltsüberwachung.

Richtig, aber reichlich spät

Aus Sicht unserer Redaktion ist die Fußfessel ein überfälliger Schritt. Sie zeigt, dass der Staat seine Schutzpflicht ernster nimmt. Trotzdem bleibt ein bitterer Beigeschmack. Die Kriminalstatistik meldet seit Jahren Rekorde, und die innere Sicherheit bewegt viele Bürger wie kaum ein anderes Thema. Und dann dauert es bis Mitte 2027, bis Gerichte das Mittel tatsächlich anordnen können.

Gesetz, Staatsvertrag, 16 Landtage, neue Behörden: Bis alles steht, bleiben Frauen weiter schutzlos, obwohl die Technik längst fertig ist. Wer gefährdete Menschen ernsthaft schützen will, muss schneller werden. Ein funktionierender Rechtsstaat zeigt sich nicht daran, wie viele Staatsverträge er schreibt, sondern daran, wie schnell er Täter stoppt.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Er gibt die Meinung unserer Redaktion und die uns vorliegenden Informationen wieder. Betroffene von häuslicher Gewalt sollten sich an Polizei, Fachberatungsstellen oder einen Rechtsanwalt wenden.

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