
Grüngas-Hammer: Nur Privathaushalte sollen die Heizwende zahlen!

Das Bundeswirtschaftsministerium unter Katherina Reiche (CDU) hat Eckpunkte für eine sogenannte Grüngasquote vorgelegt. Gas- und Öllieferanten sollen demnach ab 2028 einen wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe an ihre Kunden liefern, bis 2045 sollen es 100 Prozent sein. Die Pflicht trifft vorerst nur Privathaushalte. Industrie und Gewerbe sind ausgenommen.
Für Millionen Eigentümer und Mieter mit Gas- oder Ölheizung stellt sich damit eine unangenehme Frage: Wer bezahlt am Ende die Rechnung?
Vom Heizungsgesetz zur Quote durch die Hintertür
Hintergrund ist die Reform des Gebäudeenergiegesetzes. Es heißt seit Juli offiziell Gebäudemodernisierungsgesetz. Viele Bürger erinnern sich noch gut an den Streit um das „Heizungsgesetz“ der Ampel. Die neue Regierung hatte versprochen, es grundlegend zu entschärfen. Jetzt folgt der nächste Baustein.
Formal richtet sich die Quote an die Versorger, nicht an Hausbesitzer. Aus Kreisen des Ministeriums heißt es laut Medienberichten, man wolle so klare Investitionsanreize setzen. Die Quote ergänzt die sogenannte Biotreppe: Wer eine neue fossile Heizung einbaut, muss schon heute einen steigenden Anteil grüner Brennstoffe nutzen. Beides soll laut Eckpunktepapier „ohne Brüche“ miteinander verrechnet werden. Anrechenbar wären Biomethan, Bioöl sowie grüner und kohlenstoffarmer Wasserstoff.
Der geplante Fahrplan im Überblick:
- 2028: 1 Prozent
- 2030: 5 Prozent
- 2035: 20 Prozent
- 2040: 50 Prozent
- 2045: 100 Prozent
Woher soll das ganze Grüngas kommen?
Das ist die Frage, auf die bisher niemand eine überzeugende Antwort hat. Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), drückt es in einer Pressemitteilung so aus:
„Bisher fehlt eine Antwort der Bundesregierung auf die zentrale Frage, woher die zusätzlichen Mengen an grünen Gasen kommen sollen.“
Liebing fordert eine Biomethanstrategie für mehr heimische Produktion und mehr Importe. Außerdem brauche es Klarheit darüber, wie sich die Preise für Verbraucher entwickeln.
Das Ministerium gibt sich zuversichtlich. Eine Sprecherin verwies laut Medienberichten auf ein Gutachten: Langfristig ließen sich in Deutschland 113 Terawattstunden Biomethan mobilisieren, weitere 27 TWh könne man importieren. Hinzu kämen bis 2045 noch einmal 70 TWh aus deutscher Produktion. Interessant ist der Zeitpunkt. Noch Mitte September hatte die Regierung auf eine Anfrage der Grünen eingeräumt, Annahmen zu Verfügbarkeit und Preisen seien „mit großen Unsicherheiten behaftet“. Was hat sich seitdem geändert, außer dem Ton?
Flexibilität für Versorger, Risiko für Bürger
Den Versorgern lässt das Papier viel Spielraum. Nachweise über grüne Brennstoffe sollen handelbar sein. Wer die Quote in einem Jahr verfehlt, darf im Folgejahr nachliefern. Wer mehr erfüllt, verschafft sich ein Polster. Bei Engpässen soll sich der Anstieg sogar strecken lassen, das Ziel für 2045 bleibt aber fest.
Der VKU lobt das, weil es helfe, „Spekulation zu vermeiden“. Die Grünen-Abgeordnete Alaa Alhamwi kritisiert dagegen, die Regierung setze auf „Verwässerung“ bis hin zum „Freikauf“ von der Quote.
Aus Verbrauchersicht ist ein anderer Punkt wichtiger: Industrie, Gewerbe, Verkehr sowie Strom- und Fernwärmeerzeugung bleiben außen vor. Die Last liegt also allein beim privaten Heizungskeller. Wie viel der Mehrkosten die Versorger an ihre Kunden weitergeben, ist offen. Ebenso offen ist, wie transparent diese Weitergabe sein wird.
Kein Gesetzentwurf, aber eine klare Richtung
Das Ministerium betont, die Eckpunkte seien ausdrücklich noch kein Gesetzentwurf. Bis 2030 sollen sie zusätzlich zwei Millionen Tonnen CO₂ einsparen. Schon nach der Reform des Heizungsgesetzes hatte eine Studie vor steigenden Heizkosten gewarnt.
Die Bürger kennen das Muster inzwischen: Die Ziele stehen fest, die Mengen sind unsicher, und die Kosten landen bei den Privathaushalten. Bevor ein Gesetzentwurf vorliegt, sollte die Regierung offen sagen, was die Quote einen normalen Haushalt kosten wird.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Meinung unserer Redaktion und die uns vorliegenden Informationen wieder. Er ist keine Rechtsberatung.
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