
Ausgerechnet am Landtags-Tag: Tochter stoppt Collien Fernandes!

Collien Fernandes hat sich gegenüber ihrer eigenen 14-jährigen Tochter verpflichtet, private Dinge über das Mädchen nicht mehr öffentlich zu machen. Das teilten die Anwälte der Jugendlichen am Mittwoch mit. Brisant ist vor allem das Datum: Die strafbewehrte Unterlassungserklärung soll am 1. Oktober abgegeben worden sein. An genau diesem Tag trat die Moderatorin im Düsseldorfer Landtag als Expertin für digitale Gewalt auf.
Vorne Mahnerin, hinten Abmahnung
Auf Einladung der SPD sprach Fernandes im nordrhein-westfälischen Ausschuss für Kultur und Medien über Deepfakes und Übergriffe im Netz. Sie beklagte große Schutzlücken für Betroffene. Die Meldesysteme der großen Plattformen hält sie für wirkungslos.
„Meiner Erfahrung nach funktionieren sie aber nicht.“
Außerdem würden Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt, und in den Behörden fehle es oft an digitalem Grundwissen. In der Sache ist das kaum zu bestreiten.
Doch während sie im Parlament mehr Schutz im Internet verlangte, wehrte sich ihre Tochter nach Angaben der Kanzlei Höch Rechtsanwälte gerade mit anwaltlicher Hilfe dagegen, dass die eigene Mutter persönliche Details über sie auf Instagram verbreitet. Die Mahnerin landete also selbst auf der anderen Seite. Diese Ironie dürften viele Beobachter kaum übersehen.
„Mehrfach ausdrücklich gebeten“
Laut den Anwälten hatte die Jugendliche ihre Mutter schon früher und auch zuletzt mehrmals ausdrücklich gebeten, keine privaten Angelegenheiten öffentlich zu machen. Mit der Erklärung werde dieser Wunsch nun respektiert. Welche Äußerungen genau betroffen sind, ist nicht bekannt. Das ist auch richtig so, denn es geht um die Privatsphäre einer Minderjährigen.
Zum Hintergrund: Wer eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreibt, sagt verbindlich zu, ein bestimmtes Verhalten künftig zu lassen. Wer trotzdem weitermacht, muss in der Regel eine vereinbarte Vertragsstrafe zahlen. Meist lässt sich so ein Gerichtsverfahren vermeiden. Ein Schuldeingeständnis ist eine solche Erklärung aber nicht zwingend.
Fernandes wehrt sich gegen die Darstellung
Fernandes selbst gibt sich zurückhaltend. Sie finde weiterhin, dass dieser Themenkomplex nicht in die Öffentlichkeit gehöre, erklärte sie. Deshalb wolle sie sich derzeit nicht weiter äußern. Gleichzeitig warf sie der Gegenseite vor, mit anwaltlichen Pressemitteilungen gegen sie vorzugehen und damit selbst die Öffentlichkeit zu suchen.
Dem ARD-Magazin „Brisant“ sagte sie, die Darstellung der Anwälte sei verkürzt und entstelle den Sinn. Sie verwies auf einen noch laufenden Rechtsstreit vor dem Landgericht Berlin II. Wer dort am Ende recht bekommt, ist offen.
Ein Familienstreit unter Dauerbeobachtung
Medienberichten zufolge wird der Streit zwischen Fernandes und ihrem Ex-Mann, dem Schauspieler Christian Ulmen, seit Monaten öffentlich ausgetragen. Ob und wie das mit dem aktuellen Vorgang zusammenhängt, geht aus den bisher bekannten Angaben nicht hervor. Sicher ist nur: Ein Kind steht mitten in einem Konflikt, den eigentlich die Erwachsenen lösen müssten.
Die unbequeme Lehre dieses Falls
Erst vor wenigen Tagen hat das Bundeskabinett laut Medienberichten Haftstrafen für sexualisierte Deepfakes und den Missbrauch fremder Identitäten im Netz auf den Weg gebracht. Die Politik reagiert also. Gesetze können aber nicht alles regeln.
Der Fall zeigt, dass Schutz im Netz nicht erst bei Konzernen, Ermittlern oder dem Gesetzgeber beginnt, sondern in der eigenen Familie. Eltern, die Fotos, Anekdoten und Familiendetails mit Tausenden Followern teilen, sollten sich fragen, ob ihre Kinder das überhaupt wollen. Im englischen Sprachraum gibt es dafür längst ein Wort: „Sharenting“. Eigenverantwortung lässt sich nicht an einen Landtagsausschuss abgeben. Eine 14-Jährige, die zu einem Anwalt gehen muss, damit ihr Privatleben privat bleibt, ist ein Warnsignal, und zwar nicht nur für Prominente.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Er gibt die Meinung unserer Redaktion sowie die uns vorliegenden Informationen wieder. Wer rechtliche Fragen hat, sollte sich an einen Fachanwalt wenden.
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