
Steuerfalle Eigenheim? Länder wollten Spekulationsfrist kippen!

Der Finanzausschuss des Bundesrates wollte Gewinne aus privaten Immobilienverkäufen künftig besteuern, und zwar egal, wie lange jemand die Immobilie besessen hat. Am Freitag fiel der Vorstoß in der Länderkammer durch. Die Zehn-Jahres-Frist bleibt also vorerst bestehen. Vom Tisch ist die Idee damit aber nicht.
Der Plan: Steuer auf jeden Verkaufsgewinn
Die Finanzexperten der Länder wollten die Änderung über das Einkommensteuerreformgesetz 2027 durchsetzen. Wer eine vermietete Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück verkauft, hätte den Gewinn dann mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern müssen, auch nach 20 oder 30 Jahren. Steuerfrei geblieben wären nur Immobilien, in denen der Eigentümer selbst wohnt.
Als Grund nannte der Ausschuss die Gleichbehandlung. Bei Aktien, Fonds und Anleihen seien Erträge unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig. In der Empfehlung heißt es, die geltende Regel bevorzuge Grundvermögen auf eine „sachlich nicht gerechtfertigte“ Weise.
Auch alte Käufe sollten betroffen sein
Am härtesten wäre die Übergangsregel gewesen. Sie sollte auch Immobilien erfassen, die schon gekauft sind, sofern deren zehn Jahre bei Verkündung des Gesetzes noch nicht abgelaufen wären. Versteuert worden wäre dann der gesamte Gewinn, also auch die Wertsteigerung aus der Zeit vor dem neuen Gesetz. Wer seine Planung auf die geltende Regel gestützt hatte, hätte damit nachträglich verloren. Bestandsschutz hätten nur Eigentümer bekommen, deren Frist schon abgelaufen ist.
Wie viel Geld das sein kann, zeigt eine einfache Rechnung: Medienberichten zufolge würden bei 150.000 Euro Gewinn und dem Spitzensteuersatz rund 63.000 Euro an das Finanzamt gehen.
Rhein: „Strafsteuer“ für die Altersvorsorge
Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) hatte sich schon vor der Abstimmung gegen die Pläne gestellt. Er sagte der Deutschen Presse-Agentur, eine solche Steuer sende das falsche Signal an alle, die privat Vermögen aufbauen und fürs Alter vorsorgen wollen.
„Wer privat vorsorgt, muss staatlich unterstützt werden und nicht bestraft.“
Rhein nannte das Vorhaben eine mögliche „Strafsteuer für eine nachhaltige Altersvorsorge mit Immobilien“. Für viele Vermieter mit ein oder zwei Wohnungen trifft das zu: Die Mieteinnahmen sind für sie die Rente, die ihnen die gesetzliche Rentenversicherung nicht mehr garantiert.
Zweiter Anlauf innerhalb weniger Tage
Schon am 8. Oktober hatte der Bundestag einen ähnlichen Gesetzentwurf der Grünen abgelehnt, mit 131 zu 446 Stimmen. Die Grünen hatten mit rund sechs Milliarden Euro zusätzlichen Steuereinnahmen pro Jahr gerechnet. Kaum war dieser Entwurf gescheitert, kam der nächste Vorstoß von den Länderfinanzministern.
Die Frist selbst hat eine lange Geschichte. Bis 1999 waren Immobiliengewinne schon nach zwei Jahren steuerfrei. Die damalige rot-grüne Bundesregierung verlängerte die Frist auf zehn Jahre. Bei Aktien gab es früher ebenfalls eine Spekulationsfrist. Sie fiel 2009 mit der Einführung der Abgeltungsteuer weg.
Im Visier: Krypto und Gold
Laut dem Bericht gibt es ähnliche Überlegungen für weitere Anlagen. Bitcoin und andere Kryptowährungen sind bisher nach einem Jahr steuerfrei. Hier wird eine Änderung diskutiert. Auch eine höhere Besteuerung von Gewinnen aus Gold ist im Gespräch. Physisches Gold ist für private Anleger derzeit nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei.
Am selben Freitag beschloss der Bundestag die sogenannte Frühstartrente. Kinder sollen vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr monatlich zehn Euro bekommen, die am Kapitalmarkt angelegt werden. Kritiker sehen darin einen Widerspruch: Der Staat zahlt Kindern ein paar Euro für die Vorsorge, während die Länder gleichzeitig Steuern auf genau diese Art von Vorsorge planen.
Fazit: Vorerst sicher
Das Einkommensteuerreformgesetz 2027 wird jetzt im Bundestag weiter beraten. Die Zehn-Jahres-Frist gilt, bis der Gesetzgeber etwas anderes beschließt. Die Debatte dürfte allerdings weitergehen. Sparer sollten ihr Vermögen deshalb breit aufstellen und dabei auch steuerliche Risiken im Blick behalten. Physisches Gold und Silber können als Beimischung zur Vermögenssicherung sinnvoll sein.
Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Er gibt die Meinung unserer Redaktion und die uns vorliegenden Informationen wieder. Jeder Leser sollte selbst recherchieren, im Zweifel einen Steuerberater fragen und trägt die Verantwortung für seine Anlageentscheidungen selbst.
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